Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2999   

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https://dejure.org/1990,20691
BGBl. I 1990 S. 2999 (https://dejure.org/1990,20691)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 29.12.1990, Seite 2999
  • Verordnung über die Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen (Ausländerdateienverordnung - AuslDatV)
  • vom 18.12.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    (Diese wird nach § 80 AuslG i.V.m. der Verordnung über die Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen vom 18. Dezember 1990 <BGBl. I 2999, abgedruckt bei Kanein/Renner aaO S. 722 ff.> geführt.) Durch diese gesetzgeberischen Maßnahmen soll erreicht werden, daß die Aufnahme und Überwachung der Benutzung der Identifizierungsdaten verbessert ist.
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