Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 1991   

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BGBl. I 1991 S. 1991 (https://dejure.org/1991,16931)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.10.1991, Seite 1991
  • Erste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
  • vom 11.10.1991

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Die dem Gesetzgeber aufgegebene Neuregelung war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG noch nicht erfolgt, sondern ist erst unter dem Datum des 24. Juni 1991 in BGBl I 1991, 1322 verkündet worden.
  • FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93

    Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer

    Der Erwerb des Kl unterliegt lediglich der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG 1974 i.V.m. § 121 Abs. 2 Nr. 2 Bewertungsgesetz in der Fassung vom 1. Februar 1991 (BGBl I 1991, 231; BStBl I 1991, 168) - BewG - (siehe nachfolgend zu 2.).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 103/93

    Grunderwerbsteuer entsteht bei erforderlicher Genehmigung nach der

    Eine Genehmigung dieses Vertrages nach der Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken (Grundstücksverkehrsverordnung) i. d. F. vom 18. April 1991 (BGBl I 1991, 1000) ist bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung nicht erfolgt.
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer

    Während für die Vermögensteuer bei der Anteilsbewertung auf den 31. Dezember das Vermögen mit dem Einheitswert des Gewerbebetriebs anzusetzen war, der für den darauf folgenden Feststellungszeitpunkt 1. Januar maßgebend war (§ 11 Abs. 2 Satz 3, § 112, § 113a, § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 95, § 21 BewG i.V.m. Art. 10 § 1 Steueränderungsgesetz vom 24. Juni 1991, BGBl. I 1991, 1336), war für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 12 Abs. 1a ErbStG in der von 1992 bis 13. November 1993 geltenden Fassung das Vermögen mit dem Einheitswert des Gewerbebetriebs anzusetzen, der für den der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vorangegangenen oder mit ihr zusammenfallenden Feststellungszeitpunkt maßgebend war (zur kurzen Dauer der Vorschrift - wegen des danach entwickelten sog. Einlagemodells - vgl. Meincke, ErbStG, 14. A., § 12 Rd. 50; Moench, ErbStG, § 12 Rd. 26; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 12 Rd. 327; Viskorf in Viskorf u.a., ErbStG/BewG, 2. A., § 12 ErbStG Rd. 2).
  • BFH, 09.01.2003 - III R 9/01

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages 1994

    Die den Mindestbedarf sichernde, nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu gewährende Hilfe zum Unterhalt umfasste in den Jahren, über die das BVerfG bisher zu entscheiden hatte, den Regelsatz gemäß § 22 Abs. 3 BSHG, Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Regelsatzverordnung, einmalige Hilfen für zusätzlichen, durch laufende Leistungen nicht gedeckten Grundbedarf sowie den Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätige gemäß § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG i.d.F. vom 10. Januar 1991 (BGBl I 1991, 94, 99; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413, unter C.I.3.a; ebenso BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174, unter C.I.3.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95

    Förderung der Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Beheizung eines

    Die Einzelförderung von Investitionen der Krankenhäuser im Lande Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der §§ 8, 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 10. April 1991, BGBl. I 1991, 887 iVm. §§ 17 bis 19 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. November 1987, GVBl. 1987, 392, geändert durch das Rettungsgesetz vom 24. November 1992, GVBl. 1992, 458.
  • BFH, 11.08.1992 - III B 143/92

    Mißbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage

    Die Klage wurde nämlich mit Schriftsatz vom 14. März 1991, eingegangen beim FG am 26. April 1991, erhoben, während die Neuregelung der Kinderfreibeträge u.a. für das Streitjahr (1985) aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) erst am 24. Juni 1991 (BGBl I 1991, 1323) erfolgt ist.
  • FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98

    Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 4 Abs.

    Der Beklagte hat zu Unrecht von den an die B-E GmbH & Co. (Bauträgerin) im Streitjahr geleisteten Zahlungen in Höhe von ... Mio. DM nicht den auf die Anschaffung des Gebäudes entfallenden Teil von ... Mio. DM als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet vom 24.6.1991 (BGBl I 1991, 1331) - FördG - zugrunde gelegt.
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 6 K 157/02

    Völlig ergebnisneutrale Bilanzierung von öffentlichen Pauschalfördermitteln für

    Auch sei in § 9 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung von 1991 (Bundesgesetzblatt I 1991, 887) davon die Rede, die Fördermittel seien nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Landesrechts so zu bemessen, dass sie die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten deckten, was insgesamt im Einklang mit in den Vorschriften ausdrücklich oder stillschweigend stets wiederkehrenden Appellen zur sparsamen bzw. wirtschaftlichen Betriebsführung der Krankenhäuser stehe (s. etwa § 4 KHG ).
  • FG Münster, 11.02.1998 - 7 K 998/96
    Nach verfassungsmäßigen Bedenken gegen die frühere Regelung der Steuerberaterprüfung (vgl. Bundesverfassungsgericht -;BVerfG-;, Beschluß vom 03.11.1982 Der Betrieb 1983, 320) wurde Inhalt und Gestaltung der Steuerberaterprüfung neu geregelt durch das 5. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes - StBerG - vom 13.12.1990 ( §§ 37 a ff. StBerG ) sowie durch die auf § 158 StBerG beruhende DVStB (geändert und ergänzt durch Verordnung vom 19.08.1991 Bundesgesetzblatt I 1991, S. 1797).
  • FG Brandenburg, 09.07.1997 - 2 V 744/97
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