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   BGBl. I 1991 S. 2142   

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BGBl. I 1991 S. 2142 (https://dejure.org/1991,21240)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 12.12.1991, Seite 2142
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften
  • vom 06.12.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

    § 21 Abs. 1 BErzGG wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1992 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 6. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2142, 2144) geändert und die Worte "eines zu Recht verlangten" gestrichen.
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Diesen Zusammenhang zwischen Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub hob der Gesetzgeber zum 1.1.1992 (mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 6.12.1991, BGBl I 2142) auf und regelte beide Ansprüche unabhängig voneinander.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit der Änderung des BErzGG zum 1.1.1992 (mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 6.12.1991, BGBl I 2142) den Anspruch auf Erziehungsurlaub unter weiteren Voraussetzungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes verlängert (§ 15 BErzGG idF vom 6.12.1991).

    Allein deshalb mussten für beide Ansprüche selbstständige Voraussetzungen normiert werden (BR-Drucks 481/91 S 12; BT-Drucks 12/1125 S 8).

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Die spätere Abkoppelung des Erziehungsurlaubs vom Erziehungsgeldanspruch durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 6.12.1991 (BGBl I 2142) erfolgte nicht aus Gründen fehlender Kohärenz.
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) (2. BErzG-ÄndG) vom 6. Dezember 1991 (BGBl I 2142) wurde in § 2 Abs. 1 Nr. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) das Wort "Berufsausbildung" durch "Berufsbildung" ersetzt, so daß nunmehr in § 2 Abs. 1 und 2 übereinstimmend das Wort "Berufsbildung" steht.

    a) Im Rahmen des 2. BErzG-ÄndG hatte die Bundesregierung zunächst als "redaktionelle Änderung" vorgeschlagen, in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) das Wort "Berufsbildung" durch das Wort "Berufsausbildung" zu ersetzen (BT-Drucks 12/1125, S 3).

    Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren (BT-Drucks 12/1495, S 5) ist danach im 2. BErzG-ÄndG in § 2 Abs. 1 Nr. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) das Wort "Berufsausbildung" durch das Wort "Berufsbildung" ersetzt worden.

    Auch diese Änderung wurde als "redaktionelle Anpassung" angesehen, und zwar an die Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) (BT-Drucks 12/1495, S 15).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (2. BErzGG-ÄndG) vom 6. Dezember 1991 (BGBl I S 2142) wurde in § 2 Abs. 1 Nr. 3 BErzGG das Wort "Berufsausbildung" durch "Berufsbildung" ersetzt, so daß nunmehr in § 2 Abs. 1 und 2 übereinstimmend das Wort "Berufsbildung" steht.

    Im Rahmen des 2. BErzGG-ÄndG hatte die Bundesregierung zunächst als "redaktionelle Änderung" vorgeschlagen, in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BErzGG das Wort "Berufsbildung" durch das Wort "Berufsausbildung" zu ersetzen (BT-Drucks 12/1125, S 3).

    Auf Empfehlung des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren (BT-Drucks 12/1495, S 5) ist danach im 2. BErzGG-ÄndG in § 2 Abs. 1 Nr. 3 BErzGG das Wort "Berufsausbildung" durch das Wort "Berufsbildung" ersetzt worden.

    Auch diese Änderung wurde als "redaktionelle Anpassung" angesehen, und zwar an die Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BErzGG (BT-Drucks 12/1495, S 15).

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R

    Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines

    Für die mögliche Dauer dieses Unterbrechungstatbestandes ist vom 5. Senat des BSG (vgl BSGE 80, 205, 206 f = SozR 3-2200 § 48 Nr. 5) zu Recht nicht auf die Dauer der Erziehungsgeldgewährung, sondern auf die mögliche Dauer des Erziehungsurlaubs abgestellt worden, weil der Erziehungsurlaub auch ohne Inanspruchnahme von Erziehungsgeld genommen werden kann, nachdem das Zweite Bundeserziehungsgeldänderungsgesetz vom 6. Dezember 1991 (BGBl I 2142) den Erziehungsurlaub auf drei Jahre verlängert hat.

    Der erweiternden Auslegung des Begriffes Berufsausbildung in § 48 Abs. 4 Nr. 2 Buchst a SGB VI steht auch nicht entgegen, daß im Kindergeldrecht seit der Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) durch das Gesetz vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1250, 1378) die bis dahin aufgrund des Gesetzes vom 6. Dezember 1991 (BGBl I 2142) geltende Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 6 BKGG alter Fassung (aF) wieder beseitigt worden ist.

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 13/95

    Erziehungsgeldanspruch des nichtehelichen Vaters

    Der Gesetzgeber habe mit der Einbeziehung der nichtsorgeberechtigten Väter durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten BErzGG-ÄndG (vom 6. Dezember 1991, BGBl I 2142) erreichen wollen, daß auch sie mehr in die Verantwortung für ihr Kind einbezogen werden.

    Zwar verfolgte der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 1 Abs. 3 Nr. 3 BErzGG i.V.m. § 3 Abs. 3 BERzGG durch Art. 1 Nr. 1 des 2. BErzGGÄndG (vom 6. Dezember 1991, BGBl I 2142), wie das LSG zutreffend dargelegt hat, das Ziel, auch die nicht sorgeberechtigten Väter mehr in die Verantwortung für ihr Kind einzubeziehen (BT-Drucks 12/1125).

    Wobei die Änderung nicht nur die Väter nichtehelicher Kinder, sondern allgemein alle nichtsorgeberechtigten Väter erfassen sollte (Bericht des Ausschusses für Familie und Senioren, BT-Drucks 12/1495, S. 14).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Der Gesetzgeber hat auch bei späteren Änderungen des BErzGG in anderen Bereichen wiederholt angeordnet, daß der Zeitpunkt der Geburt des Kindes maßgebend ist (vgl. etwa § 39 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF.; § 39 i.d.F. durch das 2. BErzGG-ÄndG [vom 6. Dezember 1991, BGBl I, 2142]; § 1 Abs. 6 BErzGG i.d.F. durch das 1. BErzGG-ÄndG [vom 17. Dezember 1990, BGBl I, 2823] und § 1 Abs. 3 Nr. 3 BErzGG i.d.F. durch das 2. BErzGG-ÄndG).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Denn die gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (vgl aber § 192 Abs. 1 Nr. 2 idF des Art. 3 des 2. Änderungsgesetz (ÄndG) des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) vom 6. Dezember 1991, BGBl I 2142, und Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung-Gesundheits-Strukturgesetz -, BT-Drucks 12/3608, Art. 1 Nr. 103 S 26 und zu Nr. 103 S 114) während des Erziehungsgeldbezugs erhalten gebliebene Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger soll nach Sinn und Zweck des § 224 SGB V insoweit beitragsfrei sein, als die Mittel, aus denen vorher die Pflichtbeiträge entrichtet wurden, entfallen sind.
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Denn es liegt nichts dafür vor, daß die Klägerin vor dem 9. März 1993 die Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit (§ 100 Abs. 1, § 103 AFG) erfüllt hat, auf die nach § 2 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz (idF der Bekanntmachung vom 25. Juli 1989, BGBl I 1550, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 1991, BGBl I 2142) nur für den Bezug von Alhi neben Erzg verzichtet wird, und einen Antrag auf Alg gestellt hat, neben dem ihr das Erzg nicht belassen worden wäre (vgl § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 2 Nr. 1 aaO).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

  • LAG Köln, 29.01.2010 - 4 Sa 943/08

    Kündigungsschutz bei einem durch Annahme des Teilzeitbegehrens bedingten

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 7/96

    Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 7/94

    Krankenversicherung - Studentin - Erziehungsgeld

  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

  • OVG Bremen, 10.09.2003 - 2 A 131/02

    Lebensversicherung; Erziehungsurlaub; Elternzeit; Alterssicherung; Zeitpunkt der

  • BSG, 29.11.1995 - 14 REg 8/94

    Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Voraussetzungen für eine Aussetzung

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 28/94

    Pflicht einer Ersatzkasse zur Zahlung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch

  • LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber

  • BSG, 10.07.1996 - 14 REg 11/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Sprachkurs für Aussiedler

  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 9/91

    Erziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Berechnung

  • BSG, 12.04.1995 - 14 REg 3/94

    Einkommensanrechnung für im Beitrittsgebiet bezogenes Erziehungsgeld

  • BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 EG 232/05

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.1995 - 7 Sa 103/94

    Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme einer

  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

  • LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung

  • LSG Bayern, 01.04.2009 - L 12 EG 133/05

    Bundeserziehungsgeld - Berechnung - maßgebliches Einkommen - im Zuge einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 156/01

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Gleichstellung -

  • LSG Bayern, 21.10.2004 - L 9 EG 75/04

    Bestimmung der Höhe des Bundeserziehungsgeldes bei nach ausländischem Steuerrecht

  • ArbG Hanau, 19.01.1995 - 2 Ca 272/94

    Erziehungsurlaub; Wechsel des Erziehungsberechtigten; Unterbrechung

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