Gesetzgebung
BGBl. I 1994 S. 406 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 12.03.1994, Seite 406
- Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
- vom 04.03.1994
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1308/08
Bedarfsgemeinschaft
Zwar sind vermögenswirksame Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 des Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer - 5. VermBG - vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406) steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) und Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. - LSG Sachsen, 05.09.2001 - L 3 AL 190/00
Zur Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zum Zwecke der Vermögensbildung …
Allerdings erschließt sich aus den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sowie den Zielvorstellungen des SGB III im Gegensatz zu denen des 5. Vermögensbildungsgesetzes (i.d.F. vom 04.03.1994 - BGBl. I S. 406 - zuletzt geändert durch Art. 1 des 3. Vermögensbeteiligungsgesetzes vom 07.09.1998 - BGBl. I S. 2647), dass es nicht zu den Verpflichtungen der BA gehören kann, im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten gleichsam die Funktionen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz zu erfüllen. - FG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 5 K 15/02
Zur Frage der Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers bei …
Gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG, BGBl I 1994, 406) sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des EStG .