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   BGBl. I 1994 S. 451   

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BGBl. I 1994 S. 451 (https://dejure.org/1994,22578)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 15.03.1994, Seite 451
  • Neufassung der Fertigpackungsverordnung
  • vom 08.03.1994

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 12.06

    Eichrecht; Fertigpackung; Transportverpackung; Umhüllung; Nennfüllmenge;

    Der Entscheidung des Rechtsstreits sind das Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz - EichG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl I S. 711), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Februar 2007 (BGBl I S. 58), und die Verordnung über Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung - FPackV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl I S. 451, 1307), zuletzt geändert durch § 29 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407, 2459), zugrunde zu legen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

    Dies erhellt auch daraus, dass der Wortlaut des § 2 Abs. 3 Satz 5 PAngV mit demjenigen in § 12 Abs. 3 FPackV a. F. (i.d.F. der Bek. v. 08.03.1994 (BGBl. I 451, 1307) völlig übereinstimmt und die Pflicht zur Angabe des Abtropfgewichts in der Fertigpackungsverordnung gesondert geregelt war bzw. ist (vgl. § 11 Abs. 2 FPackV), sodass es fern liegt, die nunmehr in § 2 Abs. 3 Satz 5 PAngV enthaltene Regelung anders wie bisher auszulegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 1121/02

    Füllmengenkontrolle: Joghurtbecher - Nennfüllmenge - Füllmenge

    Welche Anforderungen an die Füllmenge gestellt werden ergibt sich aus den Regelungen der § 22 ff. Fertigpackungsverordnung vom 08.03.1994 (BGBl. I S. 451 ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Preisangaben - und der Fertigpackungsverordnung vom 28.07.2000 (BGBl. I S. 1238 ff.), die ihrerseits die gesetzliche Ermächtigung in § 8 Abs. 1 EichG findet (nachfolgend: FertigPackV).
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