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   BGBl. I 1996 S. 2026   

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BGBl. I 1996 S. 2026 (https://dejure.org/1996,30637)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 27.12.1996, Seite 2026
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (3. StUÄndG)
  • vom 20.12.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Rechtsgrundlage hierfür bieten die §§ 19, 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d des Stasi-Unterlagengesetzes - StUG - vom 20. Dezember 1991, BGBl I 2272, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996, BGBl I 2026.

    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht aus § 19 Abs. 1 Satz 1 StUG in der Fassung des 3. StUÄndG vom 20. Dezember 1996, BGBl I 2026, wonach in Fällen der vorliegenden Art die Einsichtgewährung und Aktenherausgabe unterbleibt, wenn keine Hinweise vorhanden sind, daß nach dem 31. Dezember 1975 eine inoffizielle Tätigkeit für das MfS vorgelegen hat.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12

    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Verwendung; Anerkennung von

    Öffentliche wie nichtöffentliche Stellen sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund der Mitteilungen auch zu inoffiziellen Tätigkeiten für das MfS Entscheidungen über die Festsetzung von Beschäftigungszeiten von sonstigen Arbeitnehmern treffen zu können (Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, BTDrucks 13/5816, S. 9 zu Nr. 4a und 4b).

    Dementsprechend wurden durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) die Worte "ruhegehaltfähiger Zeiten" durch die Worte "von Beschäftigungszeiten" ersetzt.

  • BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch

    Eine Stichtagsregelung, wie sie der Gesetzgeber vorsehen kann - und im einschlägigen Zusammenhang mit § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) auch vorgenommen hat -, wollte das Bundesverfassungsgericht damit nicht treffen.
  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

    So unterbleiben etwa nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) Mitteilungen über den Inhalt von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit grundsätzlich, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden sind, dass nach dem 31. Dezember 1975 eine inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorgelegen hat (vgl. BVerfGE 96, 171 ).
  • VG Berlin, 12.05.2010 - 80 K 50.09

    Kurras darf Ruhegehalt vorerst weiter in voller Höhe beziehen

    An diesem Zweck hat die Änderung des Wortlauts durch das 3. StU-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2026) - Anerkennung "ruhegehaltsfähiger Zeiten" ersetzt durch Anerkennung "von Beschäftigungszeiten"- nichts geändert.

    Die Änderung hat lediglich vor dem Hintergrund der Einführung einer "Auskunftsverjährung" wegen der dadurch sonst eintretenden Regelungslücke den Anwendungsbereich auf inoffizielle Tätigkeiten für das MfS/AfNS erweitert und zusätzlich private Arbeitgeber den öffentlichen Arbeitsgebern gleichgestellt (vgl. BT-Drs. 13/5816 S. 9 zu Nr. 4b).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    des Dritten Gesetzes zur Änderung des StUG vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S 2026) Auskünfte nicht mehr zu erteilen sind, wenn die IM-Tätigkeit für das MfS vor dem 1. Januar 1976 lag.
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
    Dies gilt zumindest dann, wenn die Tätigkeit für das MfS noch vor dem 31. Dezember 1975 beendet worden ist, also nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des 3. Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I, S. 2026) heute nicht einmal mehr zur Mitteilung über den Inhalt von Akten des MfS berechtigen würde.
  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

    Die erst nach Ablauf der Befristung der Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages (31. Dezember 1996) in Kraft getretene Fassung des § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) durch das Dritte Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) ist schon deswegen unanwendbar.
  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98

    Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz;

    Mit Vorlage 2/47 teilte die Thüringer Landtagsverwaltung den Mitgliedern des Ältestenrats unter dem 6. Februar 1997 mit, daß Art. 1 Nr. 4 des Dritten Änderungsgesetzes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2026) nunmehr die Möglichkeit zur Überprüfung von Fraktionsmitarbeitern eröffne.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95

    Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung;

    In die gleiche Richtung weist § 19 Abs. 1 Satz 2 StUG i. d. F. d. 3. StUÄG vom 20.12.1996 (BGBl. I S. 2026).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges

  • OVG Berlin, 29.08.1996 - 4 S 181.96
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