Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 562   

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https://dejure.org/1996,24772
BGBl. I 1996 S. 562 (https://dejure.org/1996,24772)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 03.04.1996, Seite 562
  • Siebte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Siebte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 7. BtMÄndV)
  • vom 29.03.1996

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 18.05.2004 - 4St RR 47/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anforderungen an die Unvermeidbarkeit des

    Diese durch die 7. BtMÄndV vom 29.3.1996 (BGBl. I S. 562) getroffene Regelung besagt, dass der Vertrieb von Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, deren Gehalt an THC 0, 3 % nicht übersteigt, dann nicht dem Vertriebsverbot des Betäubungsmittelrechts unterliegt, wenn der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
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