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   BGBl. I 1997 S. 2028   

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BGBl. I 1997 S. 2028 (https://dejure.org/1997,30646)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 14.08.1997, Seite 2028
  • Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 07.08.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    § 45 Abs. 1 StVO, der als Ermächtigungsgrundlage mit der Anfügung von § 45 Abs. 9 durch die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028) zwar modifiziert, nicht aber ersetzt worden ist, setzt somit in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Autobahnen eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auch sonst ergeben sich aus den Materialien zur Entstehung von § 2 Abs. 4 Satz 2 und § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, die beide auf die 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028, ber. BGBl I 1998 S. 515) zurückgehen, keine Hinweise darauf, dass der Verordnungsgeber § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nicht auf Radwegebenutzungspflichten angewendet wissen wollte.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auch die Behauptung des Klägers treffe nicht zu, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen von § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO in der Fassung der Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028) seien nicht zu bejahen; ohne die angefochtenen Geschwindigkeitsbeschränkungen würde aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit bzw. Ordnung des Verkehrs erheblich überstiege; die angeordneten geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahmen seien geeignete und zwingend gebotene Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Gefahrenlage.

    Daran hat die Anfügung des § 45 Abs. 9 StVO durch die Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028) nichts geändert.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    § 45 Abs. 1 StVO, der als Ermächtigungsgrundlage mit der Anfügung von § 45 Abs. 9 durch die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028) zwar modifiziert, nicht aber ersetzt worden ist, setzt somit in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Autobahnen eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.
  • BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11

    Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege;

    Das Berufungsgericht geht ausdrücklich davon aus, dass Radfahrer nach dem Inkrafttreten der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028, ber. BGBl I 1998 S. 515) nicht mehr bereits dann auf den Radweg verwiesen werden können, wenn er vorhanden ist (vgl. Rn. 33 des Urteils).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Gegen die Annahme, der Geltungsanspruch des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erstrecke sich nicht auf § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, spricht bereits, dass beide Normen gleichzeitig - nämlich durch die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028, ber. BGBl I 1998 S. 515; 24. Änderungsverordnung) - geschaffen wurden.
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Auch sonst ergeben sich aus den Materialien zur Entstehung von § 2 Abs. 4 Satz 2 und § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, die beide auf die 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028, ber. BGBl I 1998 S. 515) zurückgehen, keine Hinweise darauf, dass der Verordnungsgeber § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nicht auf Radwegebenutzungspflichten angewendet wissen wollte.
  • BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00

    Fahrrad-Rikscha

    Die Bestimmung verdankt ihre gültige Fassung der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I S. 2028, ber. BGBl I 1998 S. 515).
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. §

    Am 1. Oktober 1998 trat nach Art. 5 Satz 1 der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028) der neue § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in Kraft, wonach Radfahrer Radwege benutzen müssen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Dabei ist von der zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht am 11. Juni 1997 gültigen Fassung der genannten Vorschriften auszugehen; ob die Maßnahme auch dann Bestand hätte, wenn in die rechtlichen Erwägungen die durch die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997 (BGBl I 2028) angefügte Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO sowie der neu gefaßte § 39 Abs. 1 StVO einzustellen gewesen wären, läßt der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit offen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

  • OVG Bremen, 10.11.1998 - 1 BA 20/97

    Ermessensausübung bei der Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen

  • OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01

    Ein Zusatzschild gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

  • VG Berlin, 28.09.2000 - 27 A 206.99

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

  • VG Berlin, 17.07.2003 - 27 A 12.02

    Radwegbenutzungspflicht mitunter rechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1997 - 25 A 4997/96
  • VG Düsseldorf, 25.05.2016 - 11 L 3994/15

    Kein Baustopp für IKEA in Wuppertal

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2006 - 14 K 1655/03

    Straßenverkehrsrechtliches Einschreiten, Lärmschutz, Anspruch auf Neubescheidung

  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 8 A 95.40057
  • VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09

    Durchfahrverbot für Lkw auf der B6 - Bundesstraße; Durchfahrverbot; LKW;

  • VG Regensburg, 25.06.2015 - RN 5 K 15.440

    Zum Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

  • VG Dresden, 25.08.2010 - 6 K 2433/06

    Radwegbenutzungspflicht bei Unterschreitung der Mindestbreite in großen Teilen

  • VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01571

    Radwegbenutzungspflicht; besondere örtliche Gefahrenlage (Haupteinfallstraße,

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 K 09.02321

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen

  • VG Düsseldorf, 26.03.2009 - 6 K 5454/06

    Anspruch auf Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Abschnitt

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 S 09.02422

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen;Besondere örtliche Gefahr gemäß § 45 Abs. 9

  • VG Berlin, 17.07.2003 - 27 A 246.01

    Radwegbenutzungspflicht mitunter rechtswidrig

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