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   BGBl. I 1997 S. 2296   

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BGBl. I 1997 S. 2296 (https://dejure.org/1997,26955)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 17.09.1997, Seite 2296
  • Neufassung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
  • vom 09.09.1997

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit

    Diese Auslegung des nur in der Gesetzesbegründung verwendeten Begriffs "Tabakprodukte" wird bestätigt, wenn insoweit auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I Seite 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl. I Seite 848), zurückzugreifen sein sollte.
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auch ist der Begriff des "Rauchens" unter Berücksichtigung des Ziels der gesetzlichen Regelung, des Zusammenhangs mit anderen Vorschriften und der Entstehungsgeschichte des Gesundheitsschutzgesetzes nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ohne Weiteres hinreichend bestimmbar, zumal zur Auslegung des Begriffs "Tabakprodukte" auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl I S. 848), zurückgegriffen werden könne.
  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Die Produkte unterlägen auch nicht den tabakrechtlichen Bestimmungen, da es sich weder um ein Tabakerzeugnis noch um ein Tabakerzeugnissen gleichgestelltes Produkt im Sinne des § 3 Vorläufiges Tabakgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1997 (BGBl. I S. 2296) handele.

    Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese dem Raucher drohenden Gesundheitsgefahren bisher nicht zu einem Verbot des Rauchens geführt haben, sondern lediglich zu Einschränkungen bei Werbung und Vertrieb, vgl. Vorläufiges Tabakgesetz vom 09.09.1997 (BGBl. I S.2296) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 16 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. IK S. 3044); Richtlinie 2001/37/EG vom 05.06.2001 (ABl. L 194/26) und Richtlinie 2003/33/EG vom 26.05.2003 (Abl. L 152/16).

  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Zur Auslegung des Begriffs "Tabakprodukte" kann - worauf die Bayerische Staatsregierung nachvollziehbar hinweist - auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl I S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl I S. 848), zurückgegriffen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 2 A 10106/05

    Beihilfefähigkeit; Stoffwechselkrankheit; Aminosäuremischung; diätetisches

    Keine Arzneimittel sind gemäß der - für die beihilferechtliche Beurteilung gleichfalls heranzuziehenden - Abgrenzung in § 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG "Lebensmittel" im Sinne von § 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934).
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 10564/02

    Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Reis, Basmati-Reis, gentechnisch veränderter

    Denn die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes i.d.F.d.B. vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296 - LMBG -) über das Verbot irreführender Kennzeichnungen von Lebensmitteln gelten auch im Anwendungsbereich der NLV (Krohn, ZLR 1998, 257 [258]; Streinz, ZLR 1998, 53 [62]).
  • VG Potsdam, 09.06.2008 - 3 L 115/08

    Vertrieb von flüssigem Nikotin für die sog. E-Zigarette

    Die Ausschlussdefinition des § 2 Abs. 3 AMG, wonach Arzneimittel nicht Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes - VTabakG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I, 2296) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, 3365) - sind, wozu das nach den Angaben der Antragstellerin durch Destillation aus Tabakpflanzen gewonnene flüssige Nikotin gehören könnte (vgl. § 3 Abs. 1 VTabakG) dürfte voraussichtlich nicht eingreifen.
  • KG, 27.09.2006 - 5 Ws (B) 360/06

    Lebensmittelrecht: Ordnungswidriges Handeln in Form der nachteiligen

    Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (Art. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005) sind auf Sachverhalte, die - wie der vorliegende - vor dem 7. September 2005 entstanden sind, die Vorschriften der in § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes genannten Gesetze hinsichtlich der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden, somit auch der in § 1 Abs. 1 Nr. 8 aufgeführte § 53 Abs. 2 Nr. 1 a, Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004, BGBl. I S. 934).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2000 - 9 S 188/00

    Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel

    Nach § 1 Abs. 1 LMBG (BGBl. 1997 I S. 2296, m. sp. Änd.) sind Lebensmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.03.2013 - 4 K 1119/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 25 B 05.753
  • VG Köln, 04.05.2005 - 24 K 5017/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer gegen die Feststellung der

  • VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997

    Gesundheitsschutz beim Rauchen von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02

    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen;

  • VG Lüneburg, 05.12.2002 - 6 A 190/01

    Allgemeine Überwachungsmaßnahme; Amtshandlung; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

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