Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1433   

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BGBl. I 2000 S. 1433 (https://dejure.org/2000,36250)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 26.10.2000, Seite 1433
  • Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG)
  • vom 23.10.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 31.03.2000   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 08.05.2000   BT   HÖHERER FREIBETRAG FÜR VERÄUSSERUNGSGEWINNE GEPLANT (GESETZENTWURF)
  • 10.05.2000   BT   STEUERSENKUNGSGESETZ MIT KOALITIONSMEHRHEIT ANGENOMMEN
 
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Wird zitiert von ... (168)

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    Auch der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neuregelung des § 27 KStG durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) --StSenkG-- vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) und das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782) den Willen, eine nicht steuerbare Einlagenrückgewähr durch eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft gänzlich ausschließen zu wollen, nicht klar zum Ausdruck gebracht (s. BRDrucks 542/1/06, S. 2 f., BTDrucks 16/2710, S. 31 f.).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    In den im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Veranlagungsjahren 2001 und 2002 lauteten die für das Splittingverfahren maßgeblichen §§ 26 und 26b EStG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1997 <BGBl I S. 821> gültig bis 20. September 2002, ab 21. September 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 <BGBl I S. 4210>) sowie § 32a EStG (für das Veranlagungsjahr 2001: in der Fassung des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23. Oktober 2000 <BGBl I S. 1433>; für das Veranlagungsjahr 2002: in der Fassung des Gesetzes zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 <BGBl I S. 1790> gültig vom 1. Januar bis 20. September 2002, ab 21. September 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 <BGBl I S. 4210>):.

    Für den zusätzlichen Bedarf von Kindern waren sowohl bei Einführung des Splittings im Jahr 1958 als auch bei Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 gesonderte steuerrechtliche Berücksichtigungsmöglichkeiten im Einkommensteuergesetz vorgesehen (vgl. etwa §§ 32, 33a EStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 1958 <BGBl I S. 672> sowie i.d.F. des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23. Oktober 2000 <BGBl I S. 1433>).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    § 32c EStG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2001 durch die Anrechnungsregelung des neu gefassten § 35 EStG ersetzt (Art. 1 Nr. 21 des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000, BGBl I S. 1433 ).
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