Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2277   

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BGBl. I 2002 S. 2277 (https://dejure.org/2002,45908)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 29.06.2002, Seite 2277
  • Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)
  • vom 28.06.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 28.02.2002   BT   Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen verbieten
  • 07.03.2002   BT   Experten nehmen zum geplanten Stammzellgesetz Stellung
  • 11.03.2002   BT   Über die mögliche Verwendung von embryonalen Stammzellen informiert

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen

    Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz, StZG) vom 28. Mai 2002 (BGBl. I S. 2277) sind Einfuhr und Verwendung pluripotenter embryonaler Stammzellen verboten.
  • BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04

    Nichtigkeit eines Patents betreffend isolierte und gereinigte neurale

    Wie der Gesetzgeber ausdrücklich betont, dürfen menschliche embryonale Stammzellen i. S. v. § 3 Nr. 2 StZG, auch wenn sie keine Embryonen sind, in ethischer Hinsicht doch nicht wie jedes andere menschliche biologische Material angesehen werden, sondern es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass zu ihrer Gewinnung Embryonen verbraucht werden müssen (vgl. K8: BT-Drs. 14/8394 Allgemeiner Teil I, S. 7 re. Sp. unten).

    Das Stammzellgesetz gewährleistet - wie das Embryonenschutzgesetz - die Menschenwürde und das Recht auf Leben als Fundamente der Rechts- und Werteordnung (K8: Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 14/8394 Allgemeiner Teil, S. 7 re. Sp.).

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 20 CS 15.1904

    Präimplantationsdiagnostik

    Nach § 2 Nr. 3 PIDV werden Zellen im Sinne der Nr. 1 als solche umschrieben, die in § 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277) in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) als sogenannte pluripotente Stammzellen bezeichnet werden.
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