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   BGBl. I 2002 S. 4133   

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BGBl. I 2002 S. 4133 (https://dejure.org/2002,48942)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 24.10.2002, Seite 4133
  • Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes
  • vom 15.10.2002

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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Er verweist darauf, dass die übernehmende Körperschaft nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133; --UmwStG 2002--) in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden eintrete, und zwar auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen.
  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Danach sei steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung --UmwStG 2002--, vgl. BGBl I 2002, 4133) der 31. Dezember 2005 und die Verschmelzung im Jahr 2005 zu erfassen gewesen.
  • BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14

    Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

    Das FA versagte die Fortführung der Buchwerte, da keine Teilbetriebe i.S. des § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133) --UmwStG a.F.-- vorlägen.
  • BFH, 27.01.2016 - X R 21/09

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Kapitalgesellschaft

    Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), so ist das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4133) --UmwStG 2002-- nach § 20 Abs. 2 bis 8 UmwStG 2002 zu bewerten.
  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    Danach sei steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes 2002 --UmwStG 2002--, vgl. BGBl I 2002, 4133) der 31. Dezember 2005 und die Verschmelzung im Jahr 2005 zu erfassen gewesen.
  • BFH, 27.01.2016 - X R 31/11

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft

    Im Einspruchsverfahren gegen die genannten Bescheide vertrat der Kläger die Auffassung, nach § 24 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 12 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl I 2002, 4133 (UmwStG 2002) trete die übernehmende Personengesellschaft in Fällen der Buchwertfortführung ausdrücklich auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen in die steuerliche Rechtsstellung des eingebrachten Betriebs ein.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei

    Die Einbringung des ursprünglichen Teilbetriebs "..." in die XGS Holding GmbH durch notariellen Vertrag vom 29. August 2006 erfolgte steuerrechtlich als Einbringung gemäß § 20 UmwStG a.F. (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl. I 2002, 4133; "vor SEStEG") zu Buchwerten gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten.
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 2 K 1413/07

    Kein Abzug fehlgeschlagener Veräußerungskosten einer durch Umwandlung

    Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die der Veräußerer durch eine Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) unter dem Teilwert erworben hat (einbringungsgeborene Anteile), so gilt der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 UmwStG) übersteigt, als Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG (§ 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 - Bundesgesetzblatt I Seite 4133, BStBl I Seite 1157 -, geändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2003 - Bundesgesetzblatt I Seite 660 -).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2008 - 1 K 26/06

    Besteuerung von auf steuerverstrickte Anteile entfallende Garantiedividenden;

    Werden - wie im Streitfall - Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die der Veräußerer durch eine Sacheinlage (vgl. § 20 Abs. 1 UmwStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 BGBl. I, 4133) unter dem Teilwert erworben hat (einbringungsgeborene Anteile), so gilt nach § 21 Abs. 1 UmwStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten (vgl. § 20 Abs. 4 UmwStG) übersteigt, als Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG.
  • FG München, 25.11.2014 - 2 K 935/11

    Schluss- oder Übertragungsbilanz i.S. des § 3 UmwStG als eigenständige Bilanz

    Bei der dem FA im Zusammenhang mit der steuerlichen Erfassung der KG vorgelegten Übertragungsbilanz der GmbH auf den 30. September 2003 handele es sich um die Schlussbilanz i.S. des § 3 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I 2002, 4133, geändert durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003, BGBl. I 2003, 660, -UmwStG-), die in ihren Ansätzen der Eröffnungsbilanz der KG entspreche.
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