Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 220   

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BGBl. I 2008 S. 220 (https://dejure.org/2008,43532)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 29.02.2008, Seite 220
  • Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
  • vom 26.02.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) (G-SIG: 16019310)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 06.12.2006   BT   Neue Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln
  • 11.12.2006   BT   Beeinträchtigungen für Amateurfunker
  • 21.12.2006   BT   Regierung: Befürchtungen der Amateurfunker unbegründet
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

    Mit Verfügung vom 20.11.2006 hob die Bundesnetzagentur daraufhin ihre Anordnung vom 06.01.2005 auf und führte aus, sie beabsichtige, gegenüber der Beigeladenen ein Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (vom 18.09.1998, BGBl. I S. 2882; im Folgenden zitiertes Nachfolgegesetz: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln - EMVG - vom 26.02.2008, BGBl. I S. 220, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.04.2012, BGBl. I S. 606) einzuleiten.

    Mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln - EMVG - vom 26.02.2008 (BGBl. I S. 220) ist ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/3658 S. 15) der Schutz von Funkdiensten vor den Auswirkungen leitergebundener Frequenznutzung aus dem telekommunikationsrechtlichen Rahmen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in das EMVG übernommen worden.

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 EMVG soll auch dem Erwägungsgrund Nr. 2 der RL 2004/108/EG Rechnung tragen und speziell den Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten gegen elektromagnetische Störungen sichern (BT-Drucks. 16/3658 S. 17).

    Es wird nicht bestritten, dass er nach § 3 des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23.06.1997 (BGBl. I S. 1494), zuletzt geändert durch § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 26.02.2008 (BGBl. I S. 220) - AFuG - zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen ist und dass seine Amateurfunktätigkeit sich im Rahmen des Berechtigungsumfangs nach § 9 Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk vom 15.02.2005 (BGBl. I S. 242), zuletzt geändert durch § 22 Abs. 3 des Gesetzes vom 26.02.2008 (BGBl. I S. 220) - AFuV - hält.

    Als Beispiele für Betriebsmittel werden in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/3658 S. 16) ausdrücklich Funknetze, Stromnetze und Kabelnetze genannt.

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers erlaubt diese Vorschrift lediglich das Unterbreiten von Abhilfevorschlägen, deren Umsetzung zwingend eine Einigung der Beteiligten voraussetzt (so BT-Drucks. 16/3658 S. 20).

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

    Zwar trat § 11 Abs. 2 Satz 1 EMVG a.F. als Ermächtigungsgrundlage der Frequenzschutzbeitragsverordnung nach Erlass des Ausgangsbescheids vom 12. Dezember 2007, aber vor Erlass des (Teil-)Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 außer Kraft und wurde durch den seit dem 1. März 2008 geltenden § 19 EMVG vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) ersetzt.

    Auch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat wiederholt die fundamentale wirtschaftliche Bedeutung für die Senderbetreiber hervorgehoben, dass die von ihnen übertragenen Informationen beim Rundfunkteilnehmer "störungsfrei ankommen" (vgl. BT-Drs. 12/2508 S. 18 und BT-Drs. 16/3658 S. 21 sowie Begründung zur FSBeitrV - Stand vom 3. April 2003).

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

    Zwar trat § 11 Abs. 2 Satz 1 EMVG a.F. als Ermächtigungsgrundlage der Frequenzschutzbeitragsverordnung nach Erlass des Ausgangsbescheids vom 12. Dezember 2007, aber vor Erlass des (Teil-)Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 außer Kraft und wurde durch den seit dem 1. März 2008 geltenden § 19 EMVG vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) ersetzt.

    Auch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat wiederholt die fundamentale wirtschaftliche Bedeutung für die Senderbetreiber hervorgehoben, dass die von ihnen übertragenen Informationen beim Rundfunkteilnehmer "störungsfrei ankommen" (vgl. BT-Drs. 12/2508 S. 18 und BT-Drs. 16/3658 S. 21 sowie Begründung zur FSBeitrV - Stand vom 3. April 2003).

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber;

    Auch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat wiederholt die fundamentale wirtschaftliche Bedeutung für die Senderbetreiber hervorgehoben, dass die von ihnen übertragenen Informationen beim Rundfunkteilnehmer "störungsfrei ankommen" (vgl. BT-Drs. 12/2508 S. 18 und BT-Drs. 16/3658 S. 21, jeweils zum EMVG, sowie Begründung zur FSBeitrV - Stand vom 3. April 2003).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

    Auch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat wiederholt die fundamentale wirtschaftliche Bedeutung für die Senderbetreiber hervorgehoben, dass die von ihnen übertragenen Informationen beim Rundfunkteilnehmer "störungsfrei ankommen" (vgl. BT-Drs. 12/2508 S. 18 und BT-Drs. 16/3658 S. 21, jeweils zum EMVG, sowie Begründung zur FSBeitrV - Stand vom 3. April 2003).
  • VG Köln, 03.09.2008 - 1 L 1048/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein nach dem Gesetz über Funkanlagen und

    Die angefochtene Verfügung beruht auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 - BGBl. I, 170 -, zuletzt geändert durch § 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 - BGBl. I, 220 -.

    Demnach stehen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Ausführung des FTEG die Befugnisse nach den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26. Februar 2008 - BGBl. I, 220 - zur Verfügung.

  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 - 7 K 3467/13

    Störung einer Amateurfunkstelle; elektromagnetische Verträglichkeit;

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juli 2014, a.a.O., Rdnr. 92; Bundestagsdrucksache 16/3658, S. 20.

    vgl. Bundestagsdrucksache 16/3658, S. 20.

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist in § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vom 31.01.2001 (BGBl. I S. 170) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) geregelt.
  • BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14

    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

    Die Beklagte führte Messungen durch und lehnte im Ergebnis ein Einschreiten nach den Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) ab.
  • VG Ansbach, 13.03.2013 - AN 11 K 12.00721

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    In diese Richtung geht die Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 2 a) des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26.2.2008, BGBl I S. 220 (vgl. auch Art. 2 Abs. 1 b) der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 15.12.2004, Abl L 390/24), wo als Gerät - abgesehen vom Sachzusammenhang elektromagnetischer Störungen - ein für den Endverbraucher bestimmtes fertiges Produkt mit einer eigenständigen Funktion verstanden wird.
  • VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit

  • VG Ansbach, 13.01.2010 - AN 11 K 09.00812

    Registrierungspflicht nach dem ElektroG für beheizbaren Fußsack und Wärmeauflage

  • VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551

    Die die Baugenehmigung ersetzende Zustimmung umfasst die Prüfung der

  • VG Würzburg, 25.07.2013 - W 4 S 13.598

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Funkturm;

  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Köln, 22.02.2013 - 1 L 1343/12

    Rechtmäßigkeit eines auf § 14 Abs. 3 S. 2 EMVG gestützten Vertriebsverbots einer

  • VG Köln, 27.06.2013 - 1 K 2434/12

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Vertriebsverbots durch die Bundesnetzagentur

  • VG Dresden, 27.03.2014 - 3 K 102/11

    Anforderungen an die Standortbescheinigung für eine Mobilfunksendeanlage

  • VG Ansbach, 01.12.2010 - AN 11 K 10.00426

    Im Einzelfall zulässige und begründete Verpflichtungsklage auf Feststellung, dass

  • VG Ansbach, 13.01.2010 - AN 11 K 09.01985

    Im Einzelfall zulässige, aber unbegründete Verpflichtungsklage auf (negative)

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