Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44041
BGBl. I 2008 S. 2412 (https://dejure.org/2008,44041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 15.12.2008, Seite 2412
  • Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
  • vom 10.12.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (320)

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Dass Menschen wegen einer LRS im Rechtssinne behindert sein können, folgt aus der entsprechend geltenden (§§ 2, 69 Abs. 1 SGB IX in der in der strittigen Zeit anwendbaren Fassung, denen §§ 2, 152 f, 241 Abs. 5 SGB IX in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung entsprechen) Nr. 3.4.2 des Teils B der Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze zur Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (BGBl I 2412) , die lautet "Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter - Kognitive Teilleistungsschwächen (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung)" und je nach Ausprägung zu einem Grad der Behinderung von 0 bis 50 führen kann.
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Dabei wäre der Gesetz- bzw Verordnungsgeber auch berufen, die allgemeinen Maßstäbe und das Verfahren der Erstellung der MdE-Tabellen - wie es etwa durch die Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (BGBl I 2412) für die Bestimmung des Grades der Behinderung iS von § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX und im sozialen Entschädigungsrecht für den Grad der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 1 BVG geschehen ist - zu normieren.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Nach § 69 Abs. 4 iVm § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX in der bis zum 14.1.2015 gültigen alten Fassung (aF) ist seit dem 21.12.2007 zusätzlich auf die aufgrund des § 30 Abs. 17 (bzw Abs. 16) BVG erlassene Rechtsverordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 BVG (Versorgungsmedizin-Verordnung ) Bezug genommen, sodass seit dem 1.1.2009 die VersMedV vom 10.12.2008 (BGBl I 2412) , zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 11.10.2012 (BGBl I 2122) , auch für das Verfahren der Feststellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen heranzuziehen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht