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   BGBl. I 2008 S. 306   

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BGBl. I 2008 S. 306 (https://dejure.org/2008,43053)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 18.03.2008, Seite 306
  • Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
  • vom 11.03.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 10.12.2007   BT   Grundstoffüberwachungsrecht
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 124/13

    Handeltreiben mit Grundstoffen (Ephedrin-Tabletten; Arzneimittelbegriff;

    Die Strafbarkeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 1 Nr. 1 GÜG (BGBl. I 2008, S. 306 ff.), § 29 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 2 Nr. 1 GÜG aF (BGBl. I 2005, S. 2686, 2689 f.) setzt u.a. voraus, dass es sich bei den Ephedrin-Tabletten um Grundstoffe handelt.
  • BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13

    Vorlagebeschluss zu Art. 2 Buchstabe a) der Richtlinie 2001/83/EG (Auslegung von

    Das Landgericht hat das Verhalten der Angeklagten N. jeweils als Straftat gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG ("Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können" in der Fassung vom 11. März 2008; BGBl. I S. 306) gewertet.
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13

    Vorlage an den EuGH im Betäubungsmittelstrafrecht (Lieferung von

    Die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Handeltreibens mit Grundstoffen setzt nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 1 Nr. 1 GÜG (BGBl. I 2008 S. 306 ff.), § 29 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 2 Nr. 1 GÜG aF (BGBl. I 2005 S. 3686, 3689 f.) voraus, dass es sich bei den Ephedrin-Tabletten um Grundstoffe handelt.
  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 388/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Das Landgericht hat das Verhalten der Angeklagten N. jeweils als Straftat gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG ("Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können' in der Fassung vom 11. März 2008, BGBl. I S. 306) gewertet.
  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 99/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Das Landgericht hat das Verhalten der gesondert Verfolgten N. jeweils als Straftat gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG ("Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können' in der Fassung vom 11. März 2008, BGBl. I S. 306) gewertet.
  • VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis bei Verkauf von Ephedrinhydrochlorid

    Dies wird bestätigt durch die nachfolgende vollständige Überarbeitung des Gesetzes, die mit dem seit dem 19. März 2008 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306) ihren Abschluss gefunden hat.

    Diese gilt indes nur für die Verwendung von Drogenaustauschstoffen "im Rahmen des amtlichen Aufgabenbereiches" der Apotheken (vgl. Art. 3 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung), d. h., solange sich die Tätigkeiten auf apothekenübliche Grundstoffmengen beziehen (vgl. Begründung zu § 19 GÜG n. F. im Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/7414, S. 21).

  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 426/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Das Landgericht hat das Verhalten der gesondert Verfolgten N. jeweils als Straftat gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG ("Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können' in der Fassung vom 11. März 2008, BGBl. I S. 306) gewertet.
  • OLG Bamberg, 22.05.2018 - 1 Ws 169/18

    Strafbarkeit wegen Umgangs mit ephedrin- und pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln

    Durch die Neufassung des GÜG sollte eine bei Strafvorschriften als problematisch angesehene gleitende Verweisung auf die jeweils geltende Fassung von Normen anderer Gesetzgeber vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 16/7414 S. 21).
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