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   BGBl. I 2009 S. 1170   

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BGBl. I 2009 S. 1170 (https://dejure.org/2009,44616)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 04.06.2009, Seite 1170
  • Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
  • vom 29.05.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 5253/14

    Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides für Mautgebühren gegenüber dem

    Bis zur Regelung im Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer am 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) (ABMG), sei der Eigentümer nicht als Mautschuldner bezeichnet worden.
  • LG Hamburg, 15.11.2016 - 303 O 435/15

    Insolvenzanfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner für den Rückgewähranspruch wegen

    Einfachgesetzlich hat § 18 a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (FVG, eingefügt durch Art. 5 Nr. 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 [BGBl I S. 1170]) mit Wirkung vom 1. Juli 2009 geregelt, dass im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2014 sich das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Bundesministerium der Finanzen bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer der Landesfinanzbehörden einschließlich der Zulassungsbehörden, soweit diese gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2, § 13 Abs. 1a Satz 5 und Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes als Landesfinanzbehörden tätig werden, im Wege der Organleihe bedient.
  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 976/15

    Nachentrichtung der Mautgebühr

    Die Aufnahme des Eigentümers in die Reihe der Schuldner durch das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer am 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) (ABMG), im Jahre 2002 sei ein redaktioneller Fehler des Gesetzgebers gewesen.
  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 7119/14

    Rechtmäßigkeit der Nacherhebung der nichtentrichteten Maut für die Fahrten eines

    Bis zur Regelung im Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer am 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) (ABMG), sei der Eigentümer nicht als Mautschuldner bezeichnet worden.
  • VG Köln, 31.03.2015 - 14 K 4106/11

    Anforderungen an die Einordnung einer Sattelzugmaschine in eine bestimmte

    Die Nacherhebung beruht auf den zum Nacherhebungszeitraum geltenden §§ 1 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1234) in der Fassung des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) (ABMG) i.V.m. § 14 Abs. 3 i.V.m. Anlage 4 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2473) (BFStrMG).
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