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   BGBl. I 2015 S. 1938   

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BGBl. I 2015 S. 1938 (https://dejure.org/2015,51301)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 20.11.2015, Seite 1938
  • Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
  • vom 17.11.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Literatur

  • HRR Strafrecht

    Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf Grundlage der neu geschaffenen §§ 9a und 9b BVerfSchG (StA Dr. Jochen Bader; HRRS 2016, 293-299)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)

  • 15.04.2015   BT   Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 16.04.2015   BT   Bundestag berät über Verfassungsschutzreform
  • 21.04.2015   BT   Reform des Verfassungsschutzes
  • 24.04.2015   BT   Opposition kritisiert Verfassungsschutzreform
  • 22.05.2015   BT   Anhörung zu Reform des Verfassungsschutzes
  • 05.06.2015   BT   Bundesratseinwand zur Geheimdienstreform
  • 08.06.2015   BT   Streit um Reform des Verfassungsschutzes
  • 08.06.2015   BT   Verfassungsschutzreform kontrovers eingeschätzt
  • 24.06.2015   BT   Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 25.06.2015   BT   Bundestag stimmt ab über Verfassungsschutzreform
  • 03.07.2015   BT   Reform des Verfassungsschutzes beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 1. bis 3. Juli)
  • 03.07.2015   BT   Bundestag beschließt Verfassungsschutzreform
  • 25.09.2015   BR   Verbesserte Zusammenarbeit beim Verfassungsschutz - Bundesrat billigt Gesetz zur besseren Kooperation
  • 25.09.2015   BR   Verbesserte Zusammenarbeit beim Verfassungsschutz - Bundesrat billigt Gesetz zur besseren Kooperation
  • 24.11.2015 BReg Schutz vor Extremismus und Terrorismus - Reform des Verfassungsschutzes
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

    Nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde wurde § 19 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG durch das am 21. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 (BGBl I S. 1938) geändert.

    § 19 BVerfSchG in der Fassung vom 17. November 2015 (BGBl I S. 1938)- Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Die aus Gründen des Geheimnisschutzes weit auszulegende Zuständigkeitsregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25) erfasst nicht nur Klagen gegen die vom Bundesnachrichtendienst nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254), hier anwendbar in der seit dem 21. November 2015 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938), beantragten Anordnungen von Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 und § 10 G 10. Vielmehr zählen hierzu auch die Klagen eines zur Mitwirkung an einer derartigen Überwachungsmaßnahme verpflichteten Telekommunikationsunternehmens gegen die Anordnung seiner Inpflichtnahme sowie gegen die Auswahl der tatsächlich überwachten Übertragungswege durch den Bundesnachrichtendienst.
  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

    Der Bundesnachrichtendienst ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts.

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) ist es eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Inneren.

  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 A 7.14

    Auskunft; Auskunftsbegehren; Auskunftspflicht; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Denn wie bei der Erteilung einer Auskunft nach § 7 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) i.V.m. § 15 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938; vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 - BVerwGE 130, 29 Rn. 13), ist auch vor einer Auskunft auf der Grundlage des vom Kläger aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleiteten Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Auskunftsbegehren eine Entscheidung der zuständigen Behörde erforderlich, die sich am Zweck der gesetzlichen Regelung zu orientieren hat (zu Letzterem s. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 - BVerwGE 130, 29 Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

    Der Bundesgesetzgeber hat diese Rechtsprechung zum Anlass genommen, § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) dahin gehend zu ändern, dass das Bundesministerium des Innern die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nur informieren darf, soweit hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen (Gesetz vom 17. November 2015, BGBl I 1938).
  • BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18

    "zdA"-Verfügung; Anbietungspflicht; Archivgut des Bundes; Archivrechtlicher

    Dass in § 13 Abs. 3 Satz 7 BVerfSchG nicht Unterlagen oder Vorgänge, sondern Akten als Gegenstand der Anbietungspflicht erwähnt werden, findet seine Erklärung darin, dass die Vorschrift an § 13 Abs. 3 Satz 1 BVerfSchG anknüpft, der aus Gründen der Aktenvollständigkeit (vgl. BT-Drs. 18/4654 S. 29) eine Vernichtung von Aktenteilen nicht vorsieht.
  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 61.19

    Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten gegen das Bundesamt für

    c) Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG i.d.F. des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) erstreckt sich die Auskunft zu personenbezogenen Daten in Akten auf alle Daten, die über eine Speicherung gemäß § 10 Abs. 1 BVerfSchG auffindbar sind.
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Juni 2013 - 6 C 4/12 -, juris) entschieden hatte, dass auf der Grundlage von § 16 BVerfSchG (in der bis zum 20. November 2015 gültigen Fassung) Vereinigungen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlagen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden konnten (sog. Verdachtsfälle), zwar beobachtet werden und Informationen über sie gesammelt, diese aber nicht in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen werden durften, änderte der Bundesgesetzgeber § 16 BVerfSchG durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938).
  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    Erst nach der ab dem 21.11.2015 geltenden Neufassung des § 16 BVerfSchG, mit der der Gesetzgeber explizit auf diese Rechtsprechung reagiert hat, darf ausdrücklich auch über bloße Verdachtsfälle berichtet werden (vgl. Bundestags-Drucksache 18/4654, S. 32).
  • OVG Bremen, 23.01.2018 - 1 B 238/17

    Anforderungen an die Begründung von Werturteilen im Verfassungsschutzbericht -

    In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz alle gewaltorientierten Bestrebungen bei der Informationssammlung einer erweiterten Beobachtung unterziehe (vgl. BT-Drs. 18/4654, S. 20).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21

    Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht;

  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 62.19

    Streit um Auskunft über personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 16 A 517/19

    Keine weitere Auskunft aus Verfassungsschutzakten zu der Partei Die Linke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2023 - 16 A 518/19

    Keine weitere Auskunft aus Verfassungsschutzakten zu der Partei Die Linke

  • VG Köln, 23.06.2016 - 13 K 1300/14
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