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   BGBl. I 2015 S. 922   

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BGBl. I 2015 S. 922 (https://dejure.org/2015,51447)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 19.06.2015, Seite 922
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
  • vom 10.06.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 05.11.2014 BReg Beschluss des Kabinetts - Lkw-Maut auf mehr Bundesstraßen
  • 19.12.2014   BR   Ausweitung der Lkw-Maut - Ausweitung der Lkw-Maut
  • 19.12.2014   BR   Ausweitung der Lkw-Maut - Ausweitung der Lkw-Maut
  • 05.02.2015   BT   Regierung will Lkw-Maut erweitern
  • 16.02.2015   BT   Lkw-Maut (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 12.03.2015   BT   Öffentliche Anhörung zur Lkw-Maut
  • 12.03.2015   BT   Weitere Strecken sollen Lkw-mautpflichtig werden
  • 20.03.2015   BT   Lkw-Maut (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 25.03.2015   BT   Mautpflicht für Lkw erweitert (in: Bundestagsbeschlüsse am 26. und 27. März)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    Die rückwirkenden Mautsatzfestsetzungen finden sich aktuell in den Anlagen 2 bis 4 zu § 14 Abs. 1 bis 3 BFStrMG in der Fassung vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922).

    Die Leistungsklage ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nicht mehr statthaft, da aktuell § 4 Abs. 2 Sätze 2 und 4 BFStrMG in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) die Erstattung von gezahlten Mautgebühren an einen Antrag bindet und zugleich eine Entscheidung der Beklagten durch Bescheid vorsieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - 9 A 431/17
    Ermächtigungsgrundlage sei § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) (im Folgenden: BFStrMG a. F.).
  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 5253/14

    Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides für Mautgebühren gegenüber dem

    Der Wortlaut des § 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Änderungsgesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) (BFStrMG), sei eindeutig und differenziere nicht nach Untergruppen des "Eigentümers".
  • VG Berlin, 27.06.2018 - 4 K 362.17

    Nachträgliche Mauterhebung für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Autobahn

    Rechtsgrundlage des streitigen Mautbescheids ist § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in seiner zuletzt durch Gesetz vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) geänderten und bis 30. März 2017 gültigen Fassung (im Folgenden: BFStrMG a.F.).
  • VG Köln, 02.05.2016 - 14 L 963/16

    Nichtbestehen einer aufschiebenden Wirkung von Verwaltungsakten zur Mauterhebung

    Seit dem 1. Juli 2015 ergibt sich die Mautpflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BFStrMG in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922), wonach eine Gebühr für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zu entrichten ist, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden (Ziffer 1) und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7, 5 Tonnen beträgt (Ziffer 2).
  • VG Köln, 29.04.2016 - 14 L 699/16
    Seit dem 1. Juli 2015 ergibt sich die Mautpflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BFStrMG in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922), wonach eine Gebühr für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zu entrichten ist, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden (Ziffer 1) und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7, 5 Tonnen beträgt (Ziffer 2).
  • VG Berlin, 27.03.2019 - 4 K 677.16

    Erheblichkeit einer Ablastung ohne technische Veränderung von 7,5 t auf 7,49 t

    Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 9. September 2016 ist das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922 - BFStrMG a.F.).
  • VG Köln, 17.01.2017 - 14 K 2313/16
    Zum Zeitpunkt der Benutzung der mautpflichtigen Strecke ergab sich die Mautpflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) (BFStrMG), wonach eine Gebühr für die Benutzung mautpflichtiger Strecken mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zu entrichten ist, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden (Ziffer 1) und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7, 5 t beträgt (Ziffer 2), wobei entsprechend der Übergangsregelung des § 13a BFStrMG hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts noch von einem zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 t auszugehen ist.
  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 976/15

    Nachentrichtung der Mautgebühr

    Der Wortlaut des § 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Änderungsgesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) (BFStrMG), sei eindeutig und differenziere nicht nach Untergruppen des "Eigentümers".
  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 7119/14

    Rechtmäßigkeit der Nacherhebung der nichtentrichteten Maut für die Fahrten eines

    Der Wortlaut des § 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Änderungsgesetzes vom 10. Juni 2015 (BGBl. I S. 922) (BFStrMG), sei eindeutig und differenziere nicht nach Untergruppen des "Eigentümers".
  • VG Köln, 18.10.2016 - 14 K 5946/15

    Rechtmäßgkeit eines Nacherhebungsbescheides aufgrund der Benutzung einer

  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 1019/15

    Nacherhebung der nichtentrichteten Maut nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 258.16

    Nachträgliche Mauterhebung; unerheblich, ob Rodeoveranstaltung als

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