Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 2838   

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BGBl. I 2016 S. 2838 (https://dejure.org/2016,44927)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 13.12.2016, Seite 2838
  • Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
  • vom 08.12.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 14.09.2016 BReg Länger arbeiten - Flexirente: Selbstbestimmter in den Ruhestand
  • 23.09.2016   BT   Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 28.09.2016   BT   Flexibel und später in die Rente
  • 28.09.2016   BT   Koalition: Renteneintritt flexibler gestalten
  • 29.09.2016   BT   Geteilte Meinung über den Entwurf zur Flexi-Rente
  • 17.10.2016   BT   Expertenurteil zur geplanten Flexi-Rente
  • 17.10.2016   BT   Geplante Flexi-Rente überwiegend wohlwollend beurteilt
  • 19.10.2016   BT   Flexi-Rente kommt
  • 21.10.2016   BT   Bundestag beschließt das Flexi-Rentengesetz
  • 25.11.2016   BR   Flexi-Rente - Bundesrat für Stärkung des Ehrenamtes bei der Rente
  • 25.11.2016   BR   Flexi-Rente - Bundesrat für Stärkung des Ehrenamtes bei der Rente
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Mit der Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen im Flexirenten-Gesetz vom 8.12.2016 (BGBl I 2838) habe der Gesetzgeber die Formulierung "aus einer Beschäftigung" aus § 96a SGB VI zum 1.7.2017 gestrichen.

    Damit werde klargestellt, dass es auf eine tatsächlich ausgeübte Beschäftigung nicht ankomme (vgl BT-Drucks 18/9787, S 39) .

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Anders als bei der regelmäßigen Rentenanpassung, bei der lediglich in einem maschinell erstellten Rentenanpassungsbescheid der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird (vgl § 65 SGB VI) , wären bei einer Änderung der für die Rentenhöhe maßgeblichen persönlichen EP aufgrund eines Zuschlags auch die Auswirkungen auf die jeweilige Hinzuverdienstgrenze (vgl § 96a SGB VI idF des Gesetzes vom 8.12.2016, BGBl I 2838) bzw bei nachfolgenden Hinterbliebenenrenten auf die Einkommensanrechnung (vgl § 97 SGB VI) individuell zu überprüfen gewesen.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Das Zusammenspiel des Leistungsrechts der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung führte nämlich bis zur Einfügung von § 101 Abs. 1a SGB VI mit Wirkung vom 14.12.2016 durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8.12.2016 (BGBl I 2838) zu systembedingten Lücken.
  • BSG, 13.12.2017 - B 13 R 13/17 R

    Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den

    Wann EP in Anspruch genommen werden, verdeutlichen seit 1.7.2017 § 66 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VI idF des Flexirentengesetzes (vom 8.12.2016, BGBl I 2838) .
  • LSG Bayern, 14.09.2021 - L 6 R 199/19

    Höchstbetrag einer Teilrente

    § 42 Abs. 2 SGB VI sei durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexRG -) vom 08.12.2016 (BGBl. I S. 2838) neu gefasst.

    Gemäß § 42 Abs. 2 SGB VI in der Fassung vom 08.12.2016 (BGBl. I S. 2838, Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch das FlexRG: Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben, in Kraft getreten zum 01.07.2017) beträgt eine unabhängig vom Hinzuverdienst gewählte Teilrente mindestens 10% der Vollrente.

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 33 Abs. 1 SGB IX; s auch § 9 Abs. 1 S 1 SGB VI - nunmehr in der ab 14.12.2016 geltenden Fassung des Flexirentengesetzes vom 8.12.2016, BGBl I 2838 ) .
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Inzwischen hat der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 101 Abs. 1 a SGB VI (vgl zu Verortung der Problematik im Recht der Rentenversicherung bereits BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 19) zum 14.12.2016 durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8.12.2016 (BGBl I 2838) sichergestellt, dass in Fällen der vorliegenden Art die Erwerbsminderungsrente unmittelbar nach dem Ende des Alg-Bezugs einsetzen kann und eine Leistungslücke vermieden wird.

    § 145 SGB III und das dieser Vorschrift zugrunde liegende arbeitsförderungsrechtliche Konzept ist indes trotz des vom Gesetzgeber angenommen Korrekturbedarfs im Regelungssystem (vgl BT-Drucks 18/9787, S 44) unverändert geblieben.

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R

    Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?

    Anders als bei der regelmäßigen Rentenanpassung, bei der lediglich in einem maschinell erstellten Rentenanpassungsbescheid der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird (vgl § 65 SGB VI) , wären bei einer Änderung der für die Rentenhöhe maßgeblichen persön-lichen EP aufgrund eines Zuschlags auch die Auswirkungen auf die jeweilige Hinzuverdienstgrenze (vgl § 96a SGB VI idF des Gesetzes vom 8.12.2016, BGBl I 2838) bzw bei nachfolgenden Hinterbliebenenrenten auf die Einkommensanrechnung (vgl § 97 SGB VI) individuell zu überprüfen gewesen.
  • SG Münster, 18.04.2019 - S 14 R 325/18

    Unfallbedingt bezogene Erwerbsminderungsrente bleibt auch nach

    Dabei verbleibt es nach der jüngsten Rechtsänderung in § 187a SB VI durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz ) vom 08.12.2016, in Kraft getreten zum 01.07.2017, BGBl I 2016, 2838, 2843.
  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 90/16

    Erstattungsanspruch des zweiteingegangenen Rehabilitationsträgers wegen

    Dagegen spricht, dass er erstmals mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I 2838) in dem neu geschaffenen § 15a SGB VI selbst formuliert hat, dass Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen zur Kinderrehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung unter anderem sei, dass diese Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben könnten.

    Aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 18/9787, dort insbesondere S. 2, 32, 34) ergibt sich nicht, dass der Gesetzgeber insoweit lediglich bislang geltendes Recht habe klarstellen wollen.

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 602/14

    Kinderrehabilitation - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen -

  • SG Karlsruhe, 04.07.2018 - S 2 R 1429/17

    Beginn einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2021 - L 2/12 R 159/20

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Leistungsvermögen für die Tätigkeit

  • LSG Sachsen, 20.06.2017 - L 5 R 942/15

    Bewilligung einer Kinderrehabilitation wegen des positiven Einflusses auf die

  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 17/19 BH

    Erstattung eingezahlter Sozialversicherungsbeiträge

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 2151/16

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei blindem Rechtsanwalt

  • LSG Bayern, 10.11.2022 - L 14 R 622/21

    Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der

  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 26.15

    (hälftige) Beitragserstattung; Bezirksschornsteinfegermeister; Eigentum;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - L 18 R 164/21

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung von Rentenleistungen wegen

  • SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 R 2064/18
  • SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Erwerbsminderung

  • BVerwG, 21.12.2016 - 10 B 27.15

    Erstattung der Beiträge für die Zeit der Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18

    Wiederherstellung der Wegefähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen

  • BSG, 02.08.2023 - B 5 R 19/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 25.09.2023 - B 5 R 46/23 B
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2020 - L 10 R 1228/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2019 - L 2 R 478/18
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 KR 324/17
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