Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2152   

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BGBl. I 2017 S. 2152 (https://dejure.org/2017,22292)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2152
  • Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
  • vom 30.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

Meldungen (9)

  • spiegel.de

    Lohngerechtigkeit: Firmen sind schlecht auf neues Gesetz vorbereitet [01.06.2017]

  • noerr.com

    Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes

  • welt.de

    So erfahren Sie, was ihre Kollegen verdienen [29.12.2017]

  • nwb-experten-blog.de

    Neuer Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

  • beck-blog

    Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit

  • faz.net

    Lohngleichheitsgesetz: Schwesig ringt Kanzleramt Zugeständnisse ab [15.07.2016]

  • sueddeutsche.de

    Löhne: Gerechtigkeit durch Transparenz [29.03.2017]

  • taz.de

    Mut zum Lückeschließen [30.03.2017]

  • taz.de

    Frauen dürfen mehr wissen [12.05.2017]

Literatur (9)

  • zeit.de

    Lohntransparenzgesetz: Faire Bezahlung muss Firmensache sein [18.03.2018]

  • lto.de

    Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz: Viel Aufwand für wenig Nutzen

  • handelsblatt.com

    Wenig Transparenz durch das Entgelttransparenzgesetz

  • hensche.de

    Entgelttransparenzgesetz in Kraft

  • hoganlovells-blog.de

    Zwei Jahre Entgelttransparenzgesetz - ein Rückblick

  • goerg.de

    Transparenz von Entgeltstrukturen?

  • lto.de

    Gesetzentwurf zu gleichem Lohn für Männer und Frauen: "Lebensfremd, ineffizient, sogar schädlich" [02.12.2016]

  • taz.de

    Gut, dass wir mal über Frauen reden [30.03.2017]

  • derenergieblog.de

    Das neue Entgelttransparenzgesetz - Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit oder Papiertiger?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 04.01.0187   BR   Transparenzregeln - Bundesrat billigt Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit
  • 10.02.2017   BR   Lohngerechtigkeit - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • 15.02.2017   BT   Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
  • 24.02.2017   BT   Anhörung zur Transparenz von Entgeltstrukturen
  • 07.03.2017   BT   Zweifel am Entgelttransparenzgesetz
  • 27.03.2017   BT   Schaffung von Lohn­gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen
  • 29.03.2017   BT   Schaffung von Lohn­gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen
  • 02.05.2017   BR   Transparenzregeln - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Sonstiges

  • beck-blog

    Erste Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz [10.01.2019]

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18

    Rechtstellung des Betriebsrats; Recht auf Einsicht in nicht anonymisierte Listen

    In der Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen heißt es dazu u.a., dass "in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruches" ein individueller Auskunftsanspruch geschaffen wird (vgl. die Begründung zum Gesetzesentwurf, Bundesratsdrucksache 8/17 vom 12.01.2017).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    (1) Das Entgelttransparenzgesetz setzt die in Art. 157 AEUV enthaltene Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, die Anwendung des Gebots des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen, in nationales Recht um (Zimmer in Däubler/Bertzbach, AGG , 4. Auflage, Einl. zum EntgTranspG Rn. 2; BT-Drs. 18/11133, VI. S. 26).
  • LAG Hamm, 19.09.2017 - 7 TaBV 43/17

    Bruttolohn- und Gehaltslisten; Anonymisierung

    In der Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen heißt es dazu u.a., dass "in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruches" ein individueller Auskunftsanspruch geschaffen wird (vgl. die Begründung zum Gesetzesentwurf, Bundesratsdrucksache 8/17 vom 12.01.2017).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten

    In der Begründung zu § 13 Abs. 3 EntgTranspG ist ausdrücklich darauf Bezug genommen worden, dass "eine Überlassung der Entgeltlisten in physischer Form an den Betriebsausschuss" nicht verlangt ist und dass dieser "jedoch Einblick erhalten und sich Notizen machen können" muss (BT-Drs. 18/11133, S. 63).

    Dem dient aber § 13 Abs. 3 Satz 3 EntgTranspG, worauf auch die Gesetzesbegründung hinweist (BT-Drs. 18/11133, S. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22

    KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur

    6 BGBl. 2017 I S. 2152.
  • VG Halle, 15.07.2020 - 11 A 2/20

    Personalvertretungsrecht der Länder hier: Unterrichtung des Personalrates

    Soweit der Antragsteller ein Einblicksrecht auf § 13 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenzgesetz zwischen Frauen und Männern vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2152) - EntgTranspG - stützt, ist der Antrag zulässig.
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