Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 218   

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BGBl. I 2019 S. 218 (https://dejure.org/2019,5518)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 18.03.2019, Seite 218
  • Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 11.03.2019

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    aa) Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der hier maßgeblichen aktuellen Fassung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) setzt der Umtausch keine gültige EU-Fahrerlaubnis voraus.
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