Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 556   

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https://dejure.org/2020,5916
BGBl. I 2020 S. 556 (https://dejure.org/2020,5916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.2020, Seite 556
  • Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
  • vom 27.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Meldungen (2)

  • nwb-experten-blog.de

    Corona-Soforthilfe des Bundes - Wer bezahlt die Rechnung?

  • nwb-experten-blog.de

    Leichter ans Geld statt Insolvenz: Erweiterte Staatshaftung für Firmenschnellkredite in trockenen Tüchern!

Literatur

  • nwb-experten-blog.de

    Corona-Krise: Das deutsche Schuldenexperiment - Was ist beim Neustart erforderlich?

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle

    c) In der Folge wurden Kreditaufnahmen des Bundes durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 (BGBl I S. 556) und das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (BGBl I S. 1669) ermöglicht.

    Schließlich sei die vormalige Asylrücklage im Umfang von mehr als 48 Milliarden Euro, deren Zweckbindung durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 aufgehoben worden sei, nicht angetastet worden (unter Verweis auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020, BGBl I S. 556).

  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    So erließ der Bund noch im März 2020 ein Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (BGBl. I, S. 556), in dem - neben weiteren Mehrausgaben in Bezug auf die Corona-Pandemie - unter Titel 683 01 -290 "Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige" ein Ansatz in Höhe von 50.000 Mio. EUR erfolgte.
  • KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

    (a) Leistungsgrundlage für den an den Beschuldigten ausgezahlten Zuschuss im Rahmen der ?Soforthilfe Corona' aus Bundesmitteln ist das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 556).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22

    Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60

    c) In der Folge wurden Kreditaufnahmen des Bundes durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020 (BGBl I S. 556) und das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14. Juli 2020 (BGBl I S. 1669) ermöglicht.

    Schließlich sei die vormalige Asylrücklage im Umfang von mehr als 48 Milliarden Euro, deren Zweckbindung durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 aufgehoben worden sei, nicht angetastet worden (unter Verweis auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27. März 2020, BGBl I S. 556).

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