Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 370   

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https://dejure.org/2021,6741
BGBl. I 2021 S. 370 (https://dejure.org/2021,6741)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 30.03.2021, Seite 370
  • Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
  • vom 29.03.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Meldungen

  • beck-blog

    Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (auch BtMG und BtMVV) ist in Kraft getreten

Literatur

  • verfassungsblog.de

    Corona-Recht wird Dauerrecht …und das Recht-Stricken mit heißer Nadel geht weiter

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 30.03.2021   BR   Corona-Epidemie - Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu
 
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Wird zitiert von ... (118)

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Insgesamt ist die VOC B.1.1.7 inzwischen in Deutschland der vorherrschende COVID-19-Erreger (vgl. nun auch § 28a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 IfSG i.d.F.v. 29.3.2021, BGBl. I S. 370).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29. März 2021 (BGBl I S. 370) wurde die Übergangsfrist zunächst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 und durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl I S. 5162) nunmehr bis 31. Juli 2022 verlängert, um - so die Begründung des Gesetzentwurfs - den Umständen der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen (BTDrucks 20/188, S. 36).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Die genannte Vorschrift hat ihre aktuelle Fassung bereits durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29. März 2021 (BGBl I S. 370) erhalten und war nicht Bestandteil des § 28b IfSG einführenden Gesetzes.
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