Gesetzgebung
BGBl. II 2002 S. 2370 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 17.09.2002, Seite 2370
- Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der ...
- vom 11.09.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 15.05.2002 BT Steuerabkommen mit Frankreich umsetzen
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 11.07.2018 - I R 44/16
Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler
Insbesondere kann sich der Senat nicht der Ansicht der Kläger anschließen, diese Abkommen seien bereits deshalb nach Maßgabe der Neufassung des OECD-Musterkommentars auszulegen, weil sie --wenn auch ohne positive Anordnung einer Qualifikationsverkettung-- zeitnah zur Neufassung des Kommentars durch das Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zum DBA-FRA (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) sowie durch das Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zum DBA-CHE (BGBl II 2003, 67, BStBl I 2003, 165) modifiziert worden sind (…vgl. zum DBA-CHE Kempermann, a.a.O.).(5) Kommt es danach auf die Auslegung des Abkommens bzw. des Transformationsgesetzes an, so ist für das anhängige Verfahren von ausschlaggebender Bedeutung, dass durch das Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zum DBA-FRA (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) und durch das Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zum DBA-CHE (BGBl II 2003, 67, BStBl I 2003, 165) die zuvor bereits existierenden Methodenartikel --in für die vorliegende Streitfrage relevanten Passagen-- nicht geändert worden sind.
- BFH, 16.09.2015 - I R 61/13
Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter, …
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nahm die Einkünfte der Klägerin in den Streitjahren als nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl II 1961, 397, BStBl I 1961, 342) i.d.F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl II 1970, 719, BStBl I 1970, 902) und des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) --DBA-Frankreich 1959-- steuerfreie Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der jeweils festzusetzenden Einkommensteuer aus. - FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16
Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte …
Mit Schreiben vom 2. März 2011 begründete der Prozessbevollmächtigte die bisherigen Einsprüche des Klägers wie folgt: Der Kläger sei als deutscher Angehöriger des öffentlichen Dienstes gem. Art. 14 Abs. 1 des Abkommens zwischen des Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 i.d.F. des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl 2002 II 2370, DBA-FRA), dem sog. Kassenstaatsprinzip, von der Grenzgängerregelung nach Art. 13 Abs. 5 DBA-FRA ausgeschlossen.
- FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13
Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt …
In abkommensrechtlicher Hinsicht unterliegt der Kläger entgegen der Auffassung der Beteiligten mit seinen Einkünften aus unselbständiger Arbeit nicht der Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 (siehe nachfolgend zu 1.), sondern der Regelung über die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 (BGBl II 1961, 397, BStBl I 1961, 342) i.d.F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl II 1970, 719, BStBl I 1970, 902) und des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891) -DBA-Frankreich 1959- (siehe nachfolgend zu 2.). - FG Baden-Württemberg, 12.01.2011 - 2 K 73/07
Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der sog. 183-Tage-Regelung gemäß Art. …
Streitig ist die Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der sog. 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (DBA-Frankreich) vom 21. Juli 1959 (BGBl 1961 II S. 398), zuletzt geändert durch Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 (BGBl 2002 II S. 2370). - FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
Ausschluss der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer bei entschuldbarem Rechtsirrtum …
Denn hinsichtlich der Spieler, die beide ihren Wohnsitz ausschließlich in Frankreich hatten, stand das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 4. November 1961 (BGBl II 1961, 1659, BStBl I 1961, 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Zusatzabkommens vom 20. Dezember 2001 (BGBl II 2002, 2370, BStBl I 2002, 891 - DBA-Frankreich) der Bundesrepublik zu, da die Spieler die maßgeblichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (…vgl. hierzu Kramer in Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Frankreich, Art. 13 Rz. 29) mit ihrer Tätigkeit für den Kläger im Inland erzielt hatten und sich aus Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich im Streitfall nichts anderes ergibt.