Gesetzgebung
BGBl. II 2006 S. 1184 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 30, ausgegeben am 13.12.2006, Seite 1184
- Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem ...
- vom 07.12.2006
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 18.10.2006 BT Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 4 K 59/06
Kein Besteuerungsrecht Deutschlands für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer …
Denn in beiden Fällen wären die durch die Beteiligung bezogenen Einkünfte des Kl nach Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA-USA (in der Fassung vor Inkrafttreten des Änderungsprotokolls vom 1. Juni 2006, BGBl. II 2006, 1184 - a.F. -) von der Bemessungsgrundlage der deutschen ESt auszunehmen.Danach ist für die Streitjahre auch bei Einkünften aus einem ausländischen Staat, mit dem - wie hier - ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen, wenn - wie es bei Anwendung des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 411 (unter VI.3.b) auf die streitigen Gewinnanteile an der X-L.C. der Fall wäre - die Doppelbesteuerung nach den Vorschriften dieses Abkommens nicht beseitigt wird (vgl. dazu BTDrucks 8/3648, S. 21 f.; anderer Auffassung: Djanani/Brähler/Hartmann, DStR 2004, 481, 484, die in allen Fällen von einer durch das BMF-Schreiben in BStBl 2004, 411 bewirkten ungemilderten Doppelbesteuerung ausgehen; vgl. auch die Pflicht zur Anrechnung der amerikanischen Steuer nach Art. 23 Abs. 4 Buchst. a DBA-USA i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 1. Juni 2006, BGBl. II 2006, 1184).