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   BGBl. I 1957 S. 1081   

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BGBl. I 1957 S. 1081 (https://dejure.org/1957,6155)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 09.08.1957, Seite 1081
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 27.07.1957

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    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    § 26 Abs. 2 GWB i.d.F. vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1081) erfaßte Jedoch nicht alle Unternehmen, von denen aufgrund ihrer wirtschaftlich starken Stellung eine Störung des Marktgeschehens durch Diskriminierung ausgehen konnte.
  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    Die Verbandsklagebefugnis wurde begründet, um Verbände zu Abwehrmaßnahmen gegen kartellrechtswidriges Verhalten in Stand zu setzen, die ein betroffenes Unternehmen möglicherweise wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit nicht ergreifen kann oder will (BGH, Urteil vom 4. April 1995 - KZR 34/93, BGHZ 129, 203, 206 f. - Hitlisten-Platten, unter Bezugnahme auf den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, zu BT-Drucks. II/3644, S. 31; ebenso zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG Büch in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Auflage, Kapitel 13 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Durch diese Vorschrift soll einem Mißbrauch der grundsätzlich bestehenden Vertrags- und Vertragsgestaltungsfreiheit entgegengewirkt und die Entschließungsfreiheit des Vertragspartners für die Gestaltung des Zweitvertrages nicht zuletzt im Interesse eines freien Wettbewerbs bewahrt werden (Begr. des RegE, BT-Drucks. II/1158, S. 26; vgl. auch BGH WuW/E 1519, 1520 = GRUR 1978, 445, 446 - 4 zum Preis von 3; BGHZ 80, 43, 53 - Garant-Lieferprogramm).

    Es fehlt daher an den in § 15 GWB vorausgesetzten Zweitverträgen über die gelieferten Waren (so bereits die Begründung zu § 10, jetzt § 15 GWB, BT-Drucks. II/1158, S. 35).

    Nicht anders ist auch der vom Kammergericht angeführte Hinweis in der Begründung des Regierungsentwurfs des GWB zu verstehen; danach ist es Aufgabe der Rechtsprechung zu verhindern, daß Austauschvorgänge zwecks Umgehung des Preisbindungsverbots in die Form eines Agenturverhältnisses gekleidet werden (BT-Drucks. II/1158, S. 35).

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