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   BGBl. II 1969 S. 1293   

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BGBl. II 1969 S. 1293 (https://dejure.org/1969,3537)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 46, ausgegeben am 17.07.1969, Seite 1293
  • Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
  • vom 11.07.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17

    Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten

    Eine nicht staatenlose Person wie der Betroffene des vorliegenden Verfahrens ist Flüchtling nach Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK iVm dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293, 1294), wenn sie sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will (vgl. auch § 3 Abs. 1 AsylG).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Darüber hinaus ist am 5. November 1969 für die Bundesrepublik Deutschland das Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in Kraft getreten (BGBl. 1969 II S. 1293; 1970 II S. 194), in dem sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet haben, die Genfer Konvention ohne Begrenzung auf einen Stichtag anzuwenden.
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Danach unterliegt das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG den gleichen Schranken, wie sie das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - GK - vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) - jetzt in der Fassung vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293 und 1970 II S. 194) - setzt.

    Diese Bestimmung umfaßt, nachdem die ursprünglich in ihr enthaltene Beschränkung auf verfolgungsursächliche Ereignisse, "die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind", mit Wirkung vom 5. November 1969 weggefallen ist (vgl. BGBl. 1969 II S. 1293/1970 II S. 194), bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung.

  • VG Osnabrück, 05.12.2016 - 7 A 35/16

    Familie; Flüchtling; Syrien; Zuerkennung

    Den Berichten des UNHCR kommt dabei besonderes Gewicht zu, da er gemäß Art. 35 Nr. 1 GFK und Art. 2 Nr. 1 des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293) zur Überwachung der Durchführung der Genfer Flüchtlingskonvention berufen ist (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Er ist Flüchtling im Sinne von Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559/1954 II S. 619), jetzt in der Fassung des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293/1970 II S. 194).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) in der Fassung vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293 und 1970 II S. 194) steht nicht in Zweifel (vgl. Kimminich, Asyl und Ausländer-Aufenthalt, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverwaltungsgerichts, 1978 S. 371 ff. [378]).
  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 3 K 1614/17

    Kein Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte

    Die von der Bundesrepublik bei der Unterzeichnung abgegebene Erklärung wurde durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967, ratifiziert durch Gesetz vom 11. Juli 1969 (BGBl II 1969, 1293), dahingehend geändert, dass die für die Begriffsbestimmung des Ausdrucks "Flüchtling" im Genfer Abkommen enthaltene zeitliche Grenze entfiel.
  • OLG Brandenburg, 06.05.2020 - 9 UF 226/19

    Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit eines aus der Republik Guinea

    Die Anwendbarkeit der vorrangigen Bestimmung des Art. 12 GFK setzt aber voraus, dass die betroffene Person als Flüchtling nach Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK i.V.m. dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293, 1294) anzusehen ist, sie sich also aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will (vgl. auch § 3 Abs. 1 AsylG).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 97.83

    Gefahr einer politischen Verfolgung für einen irakischen Staatsangehörigen

    Im übrigen würde sie anderenfalls am einfachen Recht scheitern, da der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang übersehene Flüchtlingsbegriff in Art. 1 Buchstabe A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) in der Fassung vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293 und 1970 II S. 194) - GK - weder nach dem Wortlaut noch nach Sinn und Zweck für sie einen Ansatz bietet.
  • KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19

    Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem

    Die Anwendbarkeit der vorrangigen Bestimmung des Art. 12 GFK setzt voraus, dass die betroffene Person als Flüchtling nach Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK i. V. m. dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293, 1294) anzusehen ist, sie sich also aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb dieses Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - 7 S 2481/93

    Ausbildungsförderung für Konventionsflüchtlinge bzw Ausländer, bei denen die

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 92.83
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 1874/98

    Anspruch auf Sozialhilfe für einen Ausländer während des Asylverfahrens aufgrund

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 89.83

    Vorliegen einer ausländischen Fluchtalternative (Pakistan)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 90.83
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 41.67

    Antrag auf Asyl eines ungarischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 19.04.1974 - I C 31.71

    Ableitung eines Anspruchs auf Asyl aus der Anerkennung des Ehemannes als

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1995 - 9 S 1459/94

    Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes an

  • VG Berlin, 27.10.2005 - 38 X 319.05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen

  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 24/91

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe - Aufnahme von rechtmäßiger Arbeit durch

  • BVerwG, 26.09.1974 - I B 57.74

    Antrag eines jordanischen Staatsangehörigen auf Asyl - Grundsätzliche Bedeutung

  • VG Berlin, 27.10.2005 - 38 X 298.05

    Bestimmung der Voraussetzungen für den Widerruf der Anerkennung des Status als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - 16 E 481/96

    Anspruch auf Ausbildungsförderung

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 21/85

    Arbeitslosengeld - Flüchtling - Gewährung von Arbeitslosengeld - Staatsangehörige

  • BVerwG, 17.04.1979 - 1 B 605.78

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Asyl - Begründung eines

  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 87.75

    Asylrecht der politisch Verfolgten im Sinne des Grundgesetzes (GG) - Erneute

  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 42.75

    Identität des Begriffs des "politisch Verfolgten" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 23.01.1975 - I B 75.74

    Abschiebungsanordnung gegen einen jugoslawischen Staatsangehörigen - Einreise in

  • BVerwG, 16.01.1979 - 1 B 604.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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