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   BGBl. I 1975 S. 569   

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BGBl. I 1975 S. 569 (https://dejure.org/1975,7883)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 27.02.1975, Seite 569
  • Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung
  • vom 21.02.1975

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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auf die Wohnfläche i. S. des § 42 der Zweiten Berechnungsverordnung i. d. F. vom 21. Februar 1975 - II. BV - (BGBl I 1975, 569) komme es bei Anwendung des § 21a Abs. 4 Satz 1 EStG nicht an.
  • FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05

    Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Zuordnung von Aufwendungen

    Diese Schätzung kann sich am Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der nach §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung (BGBl. I 1975, 569) - II. BV - ermittelten Wohnfläche orientieren.
  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Es unterliegt keinen ernstlichen Zweifeln, daß der vom Kläger vertretenen Auffassung, die Flächen seien nach der II. BVO in den Fassungen der Bekanntmachungen vom 21. Februar 1975 (BGBl I 1975, 569) und vom 18. Juli 1979 (BGBl I 1979, 1077) zu ermitteln, nicht gefolgt werden kann.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 116.83

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Wirtschaftsräume und

    Da sich die Wohnflächenberechnung nach dem im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung geltenden Recht richtet (st.Rspr.; vgl. u.a.Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 47.80 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 15 S. 1 m.weit.Nachw. sowie jetzt § 82 Abs. 4 Satz 1 II. WoBauG in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1980, BGBl. I S. 1085), ist im vorliegenden Fall die Zweite Berechnungsverordnung in der durch Verordnung vom 18. Mai 1977 (BGBl. I S. 750) geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1975 (BGBl. I S. 569 - II. BV F. 1975 -) anzuwenden.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 148.81

    Steuerbegünstigte Wohnung - Teilwiderruf der Anerkennung - Anerkennungsbescheid

    Diesen Grundsatz bringt überdies § 42 Abs. 1 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1975 (BGBl. I S. 569) sowie der Bekanntmachung vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1077) zum Ausdruck, der, den Begriff der Wohnfläche als die Summe der anrechenbaren Grundflächen aller Räume bestimmt, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 161/82

    Begriff der Betriebskosten bei Lieferung von Fernwärme - Instandhaltungskosten

    Ein Zurückgreifen auf das mietrechtliche Verständnis des Begriffs "Betriebskosten" ergäbe auch nichts zugunsten der Revision, selbst wenn man deren Auffassung folgte, daß für die Entscheidung der Frage, ob unter den Begriff "Betriebskosten" auch die streitigen Instandhaltungskosten fallen, die Grundsätze der Nr. 3 Buchst. c der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) in der Fassung vom 21. Februar 1975 (BGBl I S. 569) heranzuziehen seien, die an sich nur für Wohnraum gilt, der dem Wohnungsbau- oder Wohnungsbindungsgesetz und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegt (§ 1 Abs. 1 II. BV).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1980 - III 202/79

    Steuervergünstigung - Wohnungsbaurecht - Rücknahme eines Anerkennungsbescheids

    Über die Frage, ob das Familienheim des Klägers als steuerbegünstigter Wohnraum anerkannt werden kann, ist gemäß den §§ 82, 39 Abs. 1, 7 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbaugesetz und Familienheimgesetz - II. WoBauG) in der seit dem 1. April 1976 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1976 (BGBl I 2673) und der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1975 (BGBl I 569) zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1980 - III 53/79

    Steuerbegünstigung, Familienheim mit zwei Wohnungen

    Anzuwenden ist deshalb das Zweite Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbauheimgesetz und Familienheimgesetz - II. WoBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1976 (BGBl I 2673) und die Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in der Fassung vom 21. Februar 1975 (BGBl I 569).
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