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   BGBl. I 1977 S. 3105   

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BGBl. I 1977 S. 3105 (https://dejure.org/1977,3871)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 92, ausgegeben am 30.12.1977, Seite 3105
  • Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in ...
  • vom 22.12.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I, 3105) ist eine förmliche Zustellung nur zulässig, wenn das zuzustellende Schriftstück in deutscher Sprache abgefaßt oder in diese übersetzt ist.
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Von dieser Widerspruchsmöglichkeit hat Deutschland indessen formgerecht Gebrauch gemacht (vgl. Nr. 4 Satz 3 der Bekanntmachung vom 21. Juni 1979 über das Inkrafttreten des Haager Zustellungsübereinkommens - BGBl. 1979 II S. 780 - und § 6 Satz 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 1977 zur Ausführung des Haager Zustellungsübereinkommens - BGBl. 1977 I S. 3105).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Die Bundesrepublik Deutschland hat insoweit formgerecht widersprochen (Nr. 4 Satz 3 der Bekanntmachung vom 21. Juni 1979 - BGBl. II 779), weshalb es im Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I 3105) in § 6 Satz 2 ausdrücklich heißt: "Eine Zustellung nach Art. 10 des Übereinkommens findet nicht statt.".
  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    Diese wäre als förmliche Zustellung nur zulässig gewesen, wenn das zuzustellende Schriftstück in deutscher Sprache abgefaßt oder in diese Sprache übersetzt gewesen wäre (§ 3 des Ausführungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 zum Haager Übereinkommen vom 15. November 1965, BGBl 1977 I S. 3105).
  • KG, 25.10.2012 - 1 VA 11/12

    Zustellung: Voraussetzungen der Ablehnung der Zustellung einer im Ausland

    Die formalen Voraussetzungen nach Artt. 2 ff. HZÜ, der Bekanntmachung vom 21. Juni 1979 (BGBl. II, 779) und dem Ausführungsgesetz i.d.F. vom 10. Dezember 2008 (BGBl. 1977 I, 3105; 2008 I, 2399) sind erfüllt.
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 8 U 3/11
    Entgegen der Ansicht der Beklagten steht eine Übersendung des Versäumnisurteils auf dem Postwege deswegen auch nicht in Widerspruch zu Art. 10 lit. a) HZÜ, wonach die Übersendung gerichtlicher Schriftstücke an im Ausland befindliche Personen unmittelbar durch die Post nach dem Übereinkommen nur dann nicht ausgeschlossen ist, sofern der Bestimmungsstaat keinen Widerspruch erklärt hat, wovon aber sowohl die Türkei als auch die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht haben (vgl. für die Türkei: Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens vom 23.06.1980, veröffentlicht in BGBl 1980 II 907 ff; für die Bundesrepublik Deutschland: § 6 des Ausführungsgesetzes vom 22.12.1977 zum HZÜ, veröffentlicht in BGBl 1977 I 3105 und BGBl 1979 II 779 f.).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung einer in Dänemark ergangenen Entscheidung;

    Dem Antragsgegner ist das verfahrenseinleitende Schriftstück in Einklang mit Art. 5 HZÜ, § 4 des Gesetzes vom 22.12.1977 (BGBl. I S. 3105) zur Ausführung des Haager Übereinkommens von 15. November 1965 ) zugestellt worden.
  • OLG Koblenz, 26.06.2009 - 2 U 212/09

    Vollstreckbarkeitserklärung hinsichtlich eines dänischen Versäumnisurteils

    Der Antragsgegnerin ist das verfahrenseinleitende Schriftstück in Einklang mit Art. 5 HZÜ, § 4 des Gesetzes vom 22.12.1977 (BGBl. I. S. 3105) zur Ausführung des Haager Übereinkommens zugestellt worden.
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZB 78/92

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung von Warentermingeschäften - Erklärung der

    Für diesen Fall gilt nicht die Einschränkung des Art. 5 Abs. 3 des Haager Zustellungsübereinkommens, demzufolge die Behörde des ersuchten Staates - nur - für Zustellungen nach Abs. 1 eine Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks verlangen kann (vgl. dazu § 3 des deutschen Ausführungsgesetzes zum Abkommen, BGBl 1977 I 3105).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2005 - 4 VA 72/05
    nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15. November 1965 (BGBL 1977 II S. 1453 ff. -HZÜ -) - in Kraft getreten für die Bundesrepublik Deutschland am 26. Juni 1979 (Bekanntmachung vom 21. Juni 1979, BGBl. 1979 II S. 779; vgl. Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 1977, BGBl. 1977 II S. 1452), für die Republik Türkei am 28. April 1972 (BGBl. 1980 II S. 907) - nach Maßgabe des Ausführungsgesetzes zum HZÜ vom 22. Dezember 1977 (BGBl. 1977 I S. 3105 - AGHZÜ -).
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