Gesetzgebung
   BGBl. II 1984 S. 194   

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BGBl. II 1984 S. 194 (https://dejure.org/1984,26811)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 14.03.1984, Seite 194
  • Gesetz zum Zweiten Protokoll vom 17. Februar 1983 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern
  • vom 04.03.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 29.07.1992 - II R 39/89

    Verlagerung von Geldmitteln in ausländisches Stammhaus

    Die sich nach den vorstehenden Grundsätzen ergebende beschränkte Vermögensteuerpflicht der Klägerin wird durch das deutsch-japanische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Japan) vom 22. April 1966 (BGBl II 1967, 872) in der Fassung des Protokolls zur Änderung und Ergänzung des DBA-Japan vom 17. April 1979 (BGBl II 1980, 1183) und des Zweiten Protokolls zur Änderung und Ergänzung des DBA-Japan vom 17. Februar 1983 (BGBl II 1984, 194) nicht eingeschränkt.
  • FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 631/95
    Mit der Klage machen die Klägerinnen weiter geltend, unter Berücksichtigung des deutsch-japanischen Doppelbesteuerungsabkommens (im folgenden: DBA Japan) vom 22. April 1966 (BGBl II 1967, 872) in der Fassung des Protokolls zur Änderung und Ergänzung des DBA Japan vom 17. April 1979 (BGBl II 1980, 1183) und des Zweiten Protokolls zur Änderung und Ergänzung des DBA Japan vom 17. Februar 1983 (BGBl II 1984, 194) seien die Vorabvergütungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln.
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