Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 565   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,22637
BGBl. I 1993 S. 565 (https://dejure.org/1993,22637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,22637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 04.05.1993, Seite 565
  • Neufassung des Umsatzsteuergesetzes
  • vom 27.04.1993

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 1822/00

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Knochenplatten, -schrauben und

    Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG 1993; BGBl I S. 565, 1160) in Verbindung mit Nr. 52 Buchstabe b der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG 1993 (im Folgenden: USt-Anlage) unterliegen Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen für Menschen, und zwar - Buchstabe b - orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör, aus Unterposition 9021.19 der "Kombinierten Nomenklatur" - KN - (in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2505/92 der Kommission vom 14. Juli 1992, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 267 vom 14. September 1992), die dem gemeinsamen Zolltarif der EG zu Grunde liegt, dem ermäßigten Steuersatz von 7 vom Hundert.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2005 - 2 K 465/01

    Umsatzsteuerermäßigung für die Bereitstellung von warmen Mittagessen in Schulen;

    Streitgegenstand ist die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehende Umsatzsteueranmeldung der Klägerin für 1997 vom 26. Februar 1999 (§ 18 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1993, BGBl I S. 565, 1160, geändert durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12. Dezember 1996, BGBl I 1996, S. 1851 [im folgenden: UStG a.F.], § 168 Abgabenordnung - AO -) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Juni 2001.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04

    Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines

    Für den Zeitraum vom 1.1.1996 bis zum 31.3.1999 bestimmte der insoweit allein einschlägige § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 (BGBl. I S. 565, ber. BGBl. I S. 1160), dass der Umsatz in den Fällen des Eigenverbrauches im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe b sowie bei entsprechenden sonstigen Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b und Nr. 3 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Kosten bemessen wird.
  • FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 3130/99

    Einfuhrumsatzsteuer; Ermäßigter Steuersatz; Tarifierung; Gemälde; Gewerbliches

    Bei dem von ihm eingeführten japanischen Wandschirm handele es sich um ein vollständig mit der Hand geschaffenes Gemälde bzw. eine vollständig mit der Hand geschaffene Zeichnung im Sinne der Nr. 53 Buchstabe a) der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1993 (BGBl. I, 565, 1160), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I, 1692) ( UStG ).
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 4 K 2057/96

    Zigaretteneinfuhr; vorschriftswidriges Verbringen; Gestellungspflicht der Post;

    Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1993 (BGBl. I, 565) ( UStG ) gilt Entsprechendes für die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer.
  • FG Düsseldorf, 24.06.1998 - 4 V 3710/98

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids; Erwerb und Inbesitzhaben

    Entsprechendes gilt nach § 21 des Tabaksteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, 2150), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 1996 (BGBl. I, 962), (TabStG) und nach § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1993 (BGBl. I, 565) (UStG) für die Steuerschuldnerschaft des Antragstellers.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht