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   BGBl. I 1994 S. 1084   

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BGBl. I 1994 S. 1084 (https://dejure.org/1994,21057)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 31.05.1994, Seite 1084
  • Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)
  • vom 26.05.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Die ihm nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes - MPhG - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2008, BGBl. I S. 1910) erteilte Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut berechtigt nicht zu Krankenbehandlungen ohne ärztliche Verordnung und somit nicht zur Ausübung der Heilkunde.

    In der Gesetzesbegründung wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Verordnung für das Tätigwerden des Physiotherapeuten an Patienten im Rahmen der Heilmittelabgabe hingewiesen (BTDrucks 12/5887 S. 14 bzw. 15).

  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 14/16 R

    Krankenversicherung - Physiotherapeut - manuelle Therapie - Ausschluss der

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG vom 26.5.1994, BGBl I 1084, zuletzt geändert durch Art. 17d des Gesetzes vom 23.12.2016, BGBl I 3191) die Trennung zwischen beiden Berufsgruppen ausdrücklich wegen der besonders guten Versorgung im Bereich des medizinischen Badewesens aufrechterhalten, die nach seiner nicht zu beanstandenden Einschätzung den eigenständigen Beruf des Masseurs/medizinischen Bademeisters erforderlich macht (Begründung der Bundesregierung zum Allgemeinen Teil eines Entwurfs des MPhG, BT-Drucks 12/5887, S 9 ff) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 24/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Weiterbildungserfordernis für

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG vom 26.5.1994, BGBl I 1084, zuletzt geändert durch Art. 17d des Gesetzes vom 23.12.2016, BGBl I 3191) die Trennung zwischen beiden Berufsgruppen ausdrücklich wegen der besonders guten Versorgung im Bereich des medizinischen Badewesens aufrechterhalten, die nach seiner nicht zu beanstandenden Einschätzung den eigenständigen Beruf des Masseurs/medizinischen Bademeisters erforderlich macht (Begründung der Bundesregierung zum Allgemeinen Teil eines Entwurfs des MPhG, BT-Drucks 12/5887, S 9 ff) .
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Die Ausbildung zum Physiotherapeuten beinhaltet nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie vom 26. Mai 1994 (BGBl I 1994, 1084) einen zweijährigen Lehrgang, gefolgt von einem sechsmonatigen Berufspraktikum.
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Durch Abschnitt 7 § 16 Abs. 6 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz [MPhG] vom 26. Mai 1994, BGBl I 1084) sind dem bisherigen § 124 Abs. 2 SGB V die Sätze 2 und 3 angefügt worden.

    Da § 124 Abs. 1 SGB V unverändert blieb, kann aus der hinzugefügten Regelung in § 124 Abs. 2 SGB V nur der Schluß gezogen werden, daß der Gesetzgeber auch aufgrund der ursprünglichen Fassung des § 124 SGB V für diese Berufe die Abgabe von Heilmitteln durch in jeweils für die andere Fachrichtung ausgebildete, berufserfahrene Mitarbeiter des zugelassenen Leistungserbringers als zulässig angesehen hat (so auch die Begründung zu § 16 Abs. 6 MPhG, BT-Drucks 12/6998, S 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08

    Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis

    Dem Kläger kommt auch ein Rechtsschutzbedürfnis für den geltend gemachten Anspruch zu, obwohl ihm bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.09.2008, BGBl. I S. 1910 - MPhG -) die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" zu führen.
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Im Rahmen der physikalischen Therapie können nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz [MPhG]) vom 26. Mai 1994 (BGBl I 1084) Masseure und Medizinische Bademeister sowie Physiotherapeuten zur Erbringung von Leistungen an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen werden.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    An dem Erfordernis eines Zulassungsverfahrens ändert auch die Tatsache nichts, daß das Gesetz erst seit 1994 ausdrücklich vorsieht, daß ein zugelassener Leistungserbringer von Heilmitteln in einem weiteren Heilmittelbereich unter gewissen Voraussetzungen zuzulassen ist (§ 124 Abs. 2 S 2 SGB V, eingefügt durch § 16 Abs. 6 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie - MPhG - vom 26. Mai 1994, BGBl I 1084).

    Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis, die der Gesetzgeber bei Erlaß des Gesundheits-Reformgesetz (GRG) vorgefunden hat, sollte durch die Präzisierung der bestehenden Vorschrift klargestellt werden (vgl BT-Drucks 12/6998 S 20).

  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 15/16 R

    Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie;

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG vom 26.5.1994, BGBl I 1084, zuletzt geändert durch Art. 17d des Gesetzes vom 23.12.2016, BGBl I 3191) die Trennung zwischen beiden Berufsgruppen ausdrücklich wegen der besonders guten Versorgung im Bereich des medizinischen Badewesens aufrechterhalten, die nach seiner nicht zu beanstandenden Einschätzung den eigenständigen Beruf des Masseurs/medizinischen Bademeisters erforderlich macht (Begründung der Bundesregierung zum Allgemeinen Teil eines Entwurfs des MPhG, BT-Drucks 12/5887, S 9 ff) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09

    Beantragung einer auf Physiotherapie beschränkten Erlaubnis nach dem HeilprG

    Schon in der Gesetzesbegründung wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Verordnung für das Tätigwerden des Physiotherapeuten an Patienten im Rahmen der Heilmittelabgabe hingewiesen (BTDrucks 12/5887 S. 14 bzw. 15).
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

  • BSG, 15.10.1996 - 3 RK 32/95

    Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit eines Leistungserbringers im

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 49/01

    Einkunftsart einer Sprachheilpädagogin

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08

    Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis,

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96

    Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches

  • BSG, 15.03.2017 - B 3 KR 24/15 R

    Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 54/15 B
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 1/95

    Heilmittelbereich; Heilmittelerbringer; Weiterer Heilmittelbereich;

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 433/97

    Eingruppierung: Myofunktionstherapeutin

  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 5/95

    Anspruch des Heilmittelerbringers auf Kassenzulassung

  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - L 11 KR 4173/10

    Krankenversicherung - Zulassung einer logopädischen oder ergotherapeutischen

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 BV 08.1375

    Berufsfachschule in privater Trägerschaft; staatlich anerkannte Ersatzschule;

  • BSG, 22.02.1996 - 12 BK 35/95

    Versicherungspflicht selbständig tätiger Krankengymnastinnen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2008 - L 12 RA 119/03

    Versicherungspflicht einer selbstständigen Physiotherapeutin; Befreiung von der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08

    Aufhebung; Leistungsausschluss

  • BSG, 20.01.2014 - B 1 KR 14/13 B
  • BSG, 07.08.1996 - 12 BK 18/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen einer

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2002 - L 4 KR 1517/01

    Sonderentgelte bei überlappenden Operationen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1599/99

    Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Physiotherapeut aus Polen

  • LSG Bayern, 05.08.1998 - L 2 U 414/96

    Ablehnung einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Versicherungsträger; Erstattung

  • VG Berlin, 10.03.2011 - 3 L 166.11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zur erneuten Wiederholung der mündlichen

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