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   BGBl. II 1998 S. 386   

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BGBl. II 1998 S. 386 (https://dejure.org/1998,35064)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 16.04.1998, Seite 386
  • Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997
  • vom 08.04.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Dazu gehören noch nicht die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, BGBl 1998 II S. 386, der am 1. Mai 1999 in der Bundesrepublik in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 6. April 1999, BGBl II S. 296).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung

    Die Kommission hat auf Grund der Art. 87 Abs. 1, 88 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, der durch Zustimmungsgesetz vom 8. April 1998 (BGBl. 1998 II S. 386 ff., ber. BGBl. 1999 II S. 416) innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit erlangt hat (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21. November 1991 - Rs. C-354/90 - NJW 1993, 49 und v. 11. Juli 1996 Rs. C-39/94; BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 3 C 15.97 - zitiert nach juris = NJW 1998, 3728), eine an Deutschland gerichtete Entscheidung getroffen.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Deshalb ist kein Raum für eine Klärung von Zweifeln über die Auslegung oder Gültigkeit europäischen Rechts gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV idF des Amsterdamer Vertrages vom 2. Oktober 1997, BGBl 1998 II 386, 387 ff, Bekanntmachung in BGBl 1999 II 296).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02

    Rückübertragung einer Milchreferenzmenge an den Verpächter

    Diese nach Art. 249 Abs. 2 Satz 2 des EG-Vertrages (EG in der Fassung des Vertrages von Amsterdam, BGBl. 1998 II S. 386, vormals Art. 189 Abs. 2 Satz 2 EG) in jedem Mitgliedstaat unmittelbar geltende Bestimmung, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/99 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. L 160 vom 26. Juni 1999, S. 73) keine Änderung erfahren hat, ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache Thomsen so auszulegen, daß bei der Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags über einen Milchwirtschaftsbetrieb die vollständige oder teilweise Übertragung der daran gebundenen Referenzmenge auf den Verpächter nur dann möglich ist, wenn dieser die Eigenschaft eines Erzeugers im Sinne des Art. 9 lit. c der Verordnung Nr. 3950/92 (aaO) hat oder im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtvertrags die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt; dabei reicht es für die Zuteilung der relevanten Referenzmengen an die Verpächter aus, daß sie bei Pachtvertragsende nachweisen, konkrete Vorbereitungen dafür zu treffen, in kürzester Zeit die Tätigkeit eines Erzeugers auszuüben (EuGH, Urt. v. 20. Juni 2002, Rs. C-401/99, Thomsen, Slg. 2002, I-5775; ebenso OVG Schleswig, RdL 2002, 330, 331; VG Oldenburg, RdL 2003, 80, 81).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit

    Ein Anspruch auf eine über die Gleichstellung der genannten Zeiten hinausgehende Gleichstellung von sonstigen Ereignissen - beispielsweise einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Arbeitslosmeldung - lässt sich schließlich auch nicht aus Art. 51 EGVtr vom 25. März 1957, BGBl II 766, idF des Vertrages - von Maastricht - über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, BGBl II 1251 (jetzt Art. 42 EGVtr idF des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, BGBl II 1998, 386 ) ableiten.
  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2912/04

    Verstoß der für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften geltenden Fiktion

    Streitig ist, ob die für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften geltende Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben in Höhe von 5% der Einnahmen (§ 8b Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes in der in den Streitjahren 2001 und 2002 geltenden Fassung - KStG 2002 -) auch insoweit gegen die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der in den Streitjahren noch maßgebenden Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, BGBl. II 1998, 386 - EGV 1997 -) verstößt, als es um Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften aus solchen Staaten geht, die nicht der EU angehören (Drittstaaten).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 94.98

    Militärkraftfahrlehrerin II - Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf

    Dieses in Art. 5 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (BGBl II 1998, 386) festgelegte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt die Zuständigkeit der europäischen Organe und damit auch den Geltungsbereich von ihnen erlassener Normen auf den Gebieten, auf denen den Europäischen Gemeinschaften keine Befugnis zugewiesen ist, aus.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 3 R 150/10

    Rentenversicherung

    Eine Unvereinbarkeit des § 243 SGB VI mit europäischem Recht ist ebenfalls nicht feststellbar - mit der Folge, dass sich der Senat auch nicht zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Sinne von Art. 234 des Vertrages von Amsterdam vom 02.10.1997 (BGBl. 1998 II Seite 386; früher Art. 177 EWG-Vertrag) veranlasst sieht.
  • OVG Berlin, 09.07.1998 - 2 S 9.97

    Gentechnik: Vereinfachtes Verfahren für die absichtliche Freisetzung genetisch

    189 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 (BGBl. II S. 766) - EGV - (künftig Art. 249 EGV in der durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 geänderten Fassung (BGBl. II 1998, S. 386, 506) - EGV n.F.-) nennt als Rechtsakte des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen (vgl. Fischer, Europarecht, 2. Aufl., 1997, S. 84).
  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05

    Erzeuger ; Milcherzeuger; Milchquote; Milchwirtschaftsbetrieb; neuer Pächter;

    Diese nach Art. 249 Abs. 2 Satz 2 des EG-Vertrages (EG in der Fassung des Vertrages von Amsterdam, BGBl. 1998 II S. 386, vormals Art. 189 Abs. 2 Satz 2 EG) in jedem Mitgliedstaat unmittelbar geltende Bestimmung, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/99 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. L 160 vom 26. Juni 1999, S. 73) keine Änderung erfahren hat, ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache Thomsen so auszulegen, daß bei der Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags über einen Milchwirtschaftsbetrieb die vollständige oder teilweise Übertragung der daran gebundenen Referenzmenge auf den Verpächter nur dann möglich ist, wenn dieser die Eigenschaft eines Erzeugers im Sinne des Art. 9 lit. c der Verordnung Nr. 3950/92 (aaO) hat oder im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtvertrags die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt; dabei reicht es für die Zuteilung der relevanten Referenzmengen an die Verpächter aus, daß sie bei Pachtvertragsende nachweisen, konkrete Vorbereitungen dafür zu treffen, in kürzester Zeit die Tätigkeit eines Erzeugers auszuüben (EuGH, Urt. v. 20. Juni 2002, Rs. C-401/99, Thomsen, Slg. 2002, I-5775; ebenso OVG Schleswig,RdL 2002, 330, 331; VG Oldenburg, RdL 2003, 80, 81).
  • VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
  • FG Münster, 17.12.2001 - 1 K 5313/98

    Kein Anspruch eines geringfügig beschäftigten Grenzpendlers

  • VG Karlsruhe, 21.06.1999 - 12 K 871/99
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