Gesetzgebung
   BGBl. II 2001 S. 810   

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BGBl. II 2001 S. 810 (https://dejure.org/2001,47351)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 26, ausgegeben am 07.09.2001, Seite 810
  • Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
  • vom 02.09.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 22.05.2001   BT   Freizügigkeitsregelung der EU mit der Schweiz umsetzen
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R

    Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit

    Zu berücksichtigen ist demnach hier das Abkommen vom 21.6.1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl II 2001, 810; im Folgenden: EGFreizügAbk CHE) in Verbindung mit der EWGV Nr. 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der EWGV Nr. 574/72 des Rates vom 21.3.1972 zur Durchführung dieser Verordnung.
  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der zum Zeitpunkt der Geburt der Klägerin im Mai 2013 maßgeblichen Fassung des Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil (1.) seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und (2.) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Schließlich bringt im Streitfall auch das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit geschlossene Abkommen vom 21. Juni 1999 (ABlEG 2002 Nr. 1 114, 6, BGBl. II 2001, 811), umgesetzt durch Gesetz vom 2. September 2001 (BGBl. II 2001, 810), den Klägern keinen weiteren Vorteil.
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