Gesetzgebung
   BGBl. II 2007 S. 354   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48763
BGBl. II 2007 S. 354 (https://dejure.org/2007,48763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,48763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 29.03.2007, Seite 354
  • Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport
  • vom 26.03.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (G-SIG: 16019317)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Die Grundsätze des WADC sind infolge der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005 (BGBl. II 2007, S. 354) durch die Bunderepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliches Vertragsrecht (vgl. Görtz, Anti-Doping-Maßnahmen im Hochleistungssport aus rechtlicher Sicht, 2012, S. 85).

    Darüber hinaus hat der deutsche Gesetzgeber das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005 (BGBl. II 2007, S. 354) ratifiziert, das in seinem Art. 4 Abs. 1 auf die Regelungen des WADC Bezug nimmt und die Signatarstaaten zu dessen Einhaltung verpflichtet.

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    a) Zwar verweist auch die Strafvorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 1 AntiDopG hinsichtlich der verbotenen Dopingmittel über § 2 Abs. 1 AntiDopG auf die Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355) in der vom Bundesministerium des Innern jeweils im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gemachten Fassung, die wiederum die jährlich aktualisierte WADA-Liste umfasst (NKAntiDopG/Striegel, § 2 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht