Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2353   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51880
BGBl. I 2009 S. 2353 (https://dejure.org/2009,51880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,51880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2353
  • Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 19.03.2009   BT   Bundesrat: Nachprüfbares Geständnis ist Voraussetzung für Verständigung
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Mittelbar richten sich die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer zu I. und II. zudem gegen die Vorschrift des § 257c StPO, die durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2353) - im Folgenden: Verständigungsgesetz - in die Strafprozessordnung eingefügt wurde und seither die rechtliche Grundlage für die Verständigung bildet.
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Dem Gesetzgeber des Verständigungsgesetzes war insoweit bewusst, dass sich Verständigungen nicht ohne Weiteres mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich der Erforschung der materiellen Wahrheit, der Schuldangemessenheit der Strafe und der Verfahrensfairness, in Einklang bringen lassen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 1).

    Unter die Kategorie der sonstigen verfahrensbezogenen Maßnahmen fallen - ohne dass es insoweit einer abschließenden Bestimmung bedürfte - insbesondere Einstellungsentscheidungen (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 13).

    Der Verzicht auf und die Rücknahme bereits gestellter Beweisanträge können als Prozesshandlungen eines Verfahrensbeteiligten gleichfalls tauglicher Gegenstand einer Verständigung sein (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 13; Niemöller, a.a.O., Rn. 37).

    Die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 13) verweist insoweit auf den allgemeinen Sprachgebrauch, wonach wesentliches Merkmal der Begriff des Einvernehmens sei.

    Denn das Erfordernis eines Rechtsbindungswillens in dem Sinne, dass sich die Beteiligten unwiderruflich und endgültig zu der fraglichen Handlung oder Entscheidung verpflichten müssten, ist dem gesetzgeberischen Regelungskonzept, wonach eine Verständigung gerade keine vertraglich bindende Vereinbarung darstellen soll (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 8), jedenfalls fremd.

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Für die in § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO als Vorschlag bezeichnete Bekanntgabe hat das Gericht das vom Angeklagten im Rahmen der Verständigung erwartete Prozessverhalten, bei dem es sich in aller Regel um ein Geständnis handeln wird (§ 257c Abs. 2 Satz 2 StPO), genau zu bezeichnen und unter antizipierender Berücksichtigung dieses Verhaltens und Beachtung der Vorgaben des materiellen Rechts eine strafzumessungsrechtliche Bewertung des Anklagevorwurfs vorzunehmen (vgl. Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, BT-Drucks. 16/12310 S. 14; Niemöller in Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, § 257c Rn. 56).

    Um ein materiell-rechtlich richtiges und gerechtes Urteil zu gewährleisten (BT-Drucks. 16/12310 S. 14), räumt § 257c Abs. 4 StPO dem Gericht die Befugnis ein, sich unter den in § 257c Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO geregelten Voraussetzungen aus der Bindung durch die Verständigung zu lösen.

    Dies macht eine entsprechende Entscheidung des Gerichts erforderlich (vgl. Niemöller aaO, Rn. 113; BT-Drucks. 16/12310 S. 15; a.A. Altvater aaO, S. 24).

    Die Entscheidung über das Abweichen von der Verständigung ist nach § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO unverzüglich mitzuteilen, um dem Angeklagten und den weiteren Verfahrensbeteiligten - insbesondere mit Blick auf das mit dem Entfallen der Bindung des Gerichts an die Verständigung gemäß § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO verknüpfte Verwertungsverbot für ein im Zuge der Verständigung abgelegtes Geständnis des Angeklagten - die Möglichkeit zu geben, ihr Prozessverhalten auf die neue Verfahrenslage einzurichten (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 15).

    Da die Anforderungen des materiellen Strafrechts im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO nicht disponibel sind (vgl. nur BT-Drucks. 16/12310 S. 7 ff., 13 f.), wäre ein auf der Grundlage der Verständigung ergehendes Urteil sachlich-rechtlich fehlerhaft.

    Die Vorschrift soll auch für die Urteilsgründe Transparenz herstellen (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 15).

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    In der Begründung zum Regierungsentwurf eines Verständigungsgesetzes (BTDrucks 16/12310, S. 16) heißt es bezüglich § 78 Abs. 2 OWiG:.

    Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Einführung einer Negativmitteilungspflicht in § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit folgenden Erwägungen entgegengetreten (BTDrucks 16/12310, S. 18):.

    Wie sich aus § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Verpflichtung zu expliziter "Fehlanzeige" einer Verständigung der Transparenz und der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über die Verständigung dienlich ist (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 15).

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    In der Begründung zum Regierungsentwurf eines Verständigungsgesetzes (BTDrucks 16/12310, S. 16) heißt es bezüglich § 78 Abs. 2 OWiG:.

    Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Einführung einer Negativmitteilungspflicht in § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit folgenden Erwägungen entgegengetreten (BTDrucks 16/12310, S. 18):.

    Wie sich aus § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Verpflichtung zu expliziter "Fehlanzeige" einer Verständigung der Transparenz und der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über die Verständigung dienlich ist (vgl. BTDrucks 16/12310, S. 15).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Die Herstellung von Transparenz und die Dokumentation aller mit dem Ziel der Verständigung geführten Erörterungen entsprechen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (VerstStVfÄndG, BGBl. 2009 I, S. 2353; Regierungsentwurf in BT-Drucks. 16/12310).

    Diese Mitteilungspflicht ist gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO weiter zu beachten, wenn Erörterungen erst nach Beginn der Hauptverhandlung stattgefunden haben (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 12; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 243 Rn. 18c).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Dem Gesetzgeber kam es maßgeblich darauf an, die Transparenz der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gerade im Falle einer Verständigung zu bewahren; die Verständigung muss sich nach dem Willen des Gesetzgebers "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren" (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 8, 12).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Diese bilden einen Schwerpunkt des Verständigungsgesetzes und sollen die zentrale Vorschrift des § 257c StPO flankieren und die Transparenz der Verständigung sowie die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die Staatsanwaltschaft und das Rechtsmittelgericht gewährleisten (BT-Drucks. 16/12310 S. 8 f.).

    Soweit die Gesetzesmaterialien zur Änderung des § 78 Abs. 2 OWiG (BT-Drucks. 16/12310 S. 16) darauf hindeuten, § 243 Abs. 4 StPO habe die Pflicht statuieren sollen, auch eine Nichterörterung mitzuteilen, hat dies im Gesetzestext letztlich keinen Ausdruck gefunden.

    Gleichzeitig betont das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Mitteilungspflicht nur dann eingreift, wenn bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen (BVerfG aaO, S. 1065 Rn. 85 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/12310 S. 12 und auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10).

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Ein verständigungsbezogenes (Vor-)Gespräch ist als Unterfall der "Erörterung des Verfahrensstandes" (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, BT-Drucks. 16/12310, S. 12) von sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten Erörterungen zwischen den Verfahrensbeteiligten abzugrenzen, wie gesetzessystematisch das Nebeneinander der Bestimmungen der §§ 257b, 257c StPO für Erörterungen innerhalb der Hauptverhandlung zeigt.

    Während sich § 257b StPO auf kommunikative Elemente beschränkt, die der Transparenz und Verfahrensförderung dienen, aber nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung gerichtet sind, ist diese in § 257c StPO gesondert geregelt (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 13).

    Darüber hinaus hielt der Gesetzgeber auch die Mitteilung einer Ober- und Untergrenze der nach dem Verfahrensstand vorläufig zu erwartenden Strafe durch das Gericht für ein Beispiel einer offenen Verfahrensführung (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 12; siehe auch Schneider, NStZ 2014, 198, zur Bekanntgabe einer Strafmaßprognose als bloßer "Wissenserklärung"), die inzwischen eine selbstverständliche Anforderung an eine sachgerechte Prozessleitung ist (BVerfG, aaO).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Dem Gesetzgeber kam es maßgeblich darauf an, die Transparenz der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gerade im Falle einer Verständigung zu bewahren; die Verständigung muss sich nach dem Willen des Gesetzgebers "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren" (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 8, 12).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15

    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16

    Verständigung (staatsanwaltliche Zusagen zur Einstellung in anderen Verfahren:

  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15

    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

  • BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15

    Verhältnis von verständigungsbezogenen (Vor-)Gesprächen zu sonstigen Erörterungen

  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13

    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 423/12

    Glaubhaftigkeit belastender Aussagen eines Mitangeklagten bei zuvor gescheiterter

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16

    Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17

    Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (erforderlicher Hinweis auf

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 285/11

    Inbegriffsrüge (richterliche Überzeugung bei Verfahrensabsprache); Betrug

  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle

  • KG, 17.02.2015 - 2 Ws 7/15

    Zulässigkeit einer Verständigung über die Berufungsrücknahme in anderer Sache

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13

    Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht

  • OLG Bamberg, 03.12.2014 - 1 Ws 622/14

    Notwendige Verteidigung im Berufungsverfahren: Erstinstanzliches Urteil auf der

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

  • OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der

  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 512/17

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes; Vorläufige Teileinstellung des

  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

  • OLG München, 28.08.2013 - 4St RR 174/13

    Verständigung im Strafverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Verwertung

  • OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11

    Zwischenverfahren in Strafsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei

  • BGH, 14.01.2016 - 3 StR 386/15

    Fehlende Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht