Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3346   

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BGBl. I 2017 S. 3346 (https://dejure.org/2017,32547)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 07.09.2017, Seite 3346
  • Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)
  • vom 01.09.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)

Meldungen (4)

  • heise.de

    Bundestag beschließt befristete Urheberrechtsreform für die Wissenschaft [30.06.2017]

  • spiegel.de

    Urheberrecht an Unis: Studenten dürfen digitale Lehrtexte teilweise nutzen [30.06.2017]

  • ph-ludwigsburg.de

    Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ab dem 01.03.2018

  • taz.de

    Urheberrecht in Deutschland: Die "FAZ" hat Archiv-Angst [30.05.2017]

Literatur

  • faz.net

    Urheberrechtsreform: Heiko Maas macht die freie Presse kaputt [27.05.2017]

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 16.05.2017   BT   Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
  • 18.05.2017   BT   Regierung zur Wissenschaftsschranke
  • 29.05.2017   BT   Anhörung zum "Urheber­rechts-Wissensgesell­schafts-Gesetz"
  • 30.05.2017   BT   Kontroverse um Wissenschaftsschranke
  • 24.06.2017   BT   Nutzung urheberrecht­lich geschützte Werke in Bil­dung und Wissenschaft
  • 07.07.2017   BR   Wissenschaftsschranke - Grünes Licht für Urheberrechtsreform im Bundesrat
  • 07.07.2017   BR   Wissenschaftsschranke - Grünes Licht für Urheberrechtsreform im Bundesrat

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Dies entspricht auch der im Zusammenhang mit der Neufassung des § 51 Satz 3 UrhG geäußerten Sichtweise des Gesetzgebers (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft [Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG], BT-Drucks. 18/12329, S. 32).

    Zudem lässt nunmehr das durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft (BGBl. 2017 I, S. 3346) mit Wirkung vom 1. März 2018 eingeführte Zitatrecht nach § 51 Satz 3 UrhG die Nutzung einer Abbildung des zitierten Werkes zum Zwecke des Zitats nach § 51 Satz 1 und 2 UrhG zu, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist (vgl. Schack aaO Rn. 550; ders., Festschrift Pfennig, 2012, S. 207, 212 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16

    Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf

    Dies gilt umso mehr, als mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG vom 01.09.2017, BGBl. I S. 3346) der Bundesgesetzgeber die Überschrift von Teil 1 Abschnitt 6 geändert und mit der neuen Fassung "Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen" den Zusammenhang von Urheberrechtsschranken einerseits und erlaubten Nutzungen andererseits verdeutlicht hat (zur Gleichsetzung von erlaubnisfreien Nutzungen und Schranken siehe BT-Drucks. 18/12329, S. 21).
  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22

    Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse,

    Auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft vom 1.9.2017 (BGBl. 2017 I 3346) wurden insoweit keine Änderungen vorgenommen (vgl. RegE BR-Drs. 312/17, 31 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Vorlagefrage Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der

    11 Gesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert am 1. September 2017 (BGBl. I S. 3346).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 1. September 2017 (BGBl I S. 3346) unzulässig.
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 10/22

    rakuten.de

    Auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3346) wurden insoweit keine Änderungen vorgenommen (vgl. Regierungsentwurf, BR-Drucks. 312/17, S. 31 f.).
  • OLG München, 03.12.2020 - 6 Sch 58/18

    Geräteabgabe bei Computer

    Die VG Musikedition befasst sich mit der Wahrnehmung von (Vergütungs-)Ansprüchen, die aus der (hier ebenfalls nicht relevanten,) nach § 46 UrhG erlaubten Werkvervielfältigung in Sammlungen zum religiösen Gebrauch resultieren bzw. aus der nach § 60b UrhG erlaubten Vervielfältigung veröffentlichter Werke für Unterrichts- und Lehrmedien - einer Vorschrift, die erstmals durch Gesetz vom 01. September 2017 (BGBl. I S. 3346) mit Wirkung zum 01. März 2018 eingeführt wurde, folglich im streitgegenständlichen Zeitraum keine Ansprüche der Urheber begründen konnte, so dass auch diese Verwertungsgesellschaft (unabhängig von dem klägerseits vorgetragenen Umstand, wonach die GEMA auf der Basis einer sog. Repräsentationsvereinbarung das Inkasso für sie übernehme) nicht als Berechtigte iSd § 49 Abs. 2 VGG anzusehen ist.
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