Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3530   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38361
BGBl. I 2017 S. 3530 (https://dejure.org/2017,38361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,38361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 12.10.2017, Seite 3530
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
  • vom 28.09.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Meldungen (7)

  • st-sozien.de

    Haftung für offenes WLAN nach erneuter Änderung des TMG

  • heise.de

    WLAN-Gesetz: Bundesrat kritisiert geplanten Anspruch auf Websperren [12.05.2017]

  • heise.de

    Sperranspruch statt Störerhaftung: WLAN-Gesetz kommt, Expertenkritik verhallt ungehört [27.06.2017]

  • heise.de

    Kritik an WLAN-Gesetz: Sperranspruch "systemwidrig" und "falsch" [13.03.2017]

  • heise.de

    Neuer WLAN-Gesetzentwurf: Mehr Sperren, weniger Störerhaftung [27.02.2017]

  • heise.de

    Störerhaftung: Bundesrat macht Weg frei für WLAN-Gesetz mit Sperranspruch [22.09.2017]

  • zeit.de

    Störerhaftung: Neues WLAN-Gesetz soll vor Abmahnung schützen [27.02.2017]

Literatur (4)

  • kanzlei-lachenmann.de

    Änderung des Telemediengesetzes - Ende der Störerhaftung im Filesharing?

  • new-media-law.net

    3 Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG): Rechtssicherheit für W-LAN-Betreiber?

  • saaranwalt.de PDF, S. 17

    Der Gesetzgeber schafft die Störerhaftung ab: Kommt nun das freie WLAN?

  • lto.de

    Bundestag verabschiedet 3. TMG-Novelle: Abschaffung der Störerhaftung - diesmal richtig?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 04.05.2017   BT   Schutz für WLAN-Betreiber
  • 12.05.2017   BR   Offenes WLAN - Länder unterstützen offenes WLAN
  • 22.05.2017   BT   Bundesregierung legt Novelle des Tele­medien­gesetzes vor
  • 07.06.2017   BT   Bundesrat hinterfragt Internet-Sperren
  • 18.06.2017   BT   Anhörung zur Haftungsbeschränkung für Internet-Provider
  • 24.06.2017   BT   Haftungs­beschrän­kung für WLAN-Anbie­ter soll gere­gelt werden
  • 26.06.2017   BT   Vorbehalte gegen neue WLAN-Regelungen
  • 28.06.2017   BT   Weg frei für mehr öffentliches WLAN
  • 13.10.2017   BR   Telemediengesetz - Grünes Licht für öffentliches WLAN
  • 13.10.2017   BR   Telemediengesetz - Grünes Licht für öffentliches WLAN

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    b) Nach Verkündung des Berufungsurteils am 16. März 2017 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (BGBl. 2017 I, S. 3530) mit Wirkung vom 13. Oktober 2017 als § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG eine neue Regelung eingefügt worden.

    Es soll sich hierbei nicht um einen Unterlassungsanspruch, sondern um einen Anspruch auf aktives Tun handeln, der auf die Sperre bestimmter Ports am Router oder einer bestimmten Webseite oder auf Datenmengenbegrenzung gerichtet sein könne (vgl. BT-Drucks. 18/12202, S. 12).

    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eine Prüfung angeregt, ob das Merkmal "von einer Behörde" gestrichen werden kann, so dass die genannten Maßnahmen auch nicht durch ein Gericht angeordnet werden können und die Regelung damit jegliche - behördliche wie gerichtliche - Verpflichtung zu den genannten Maßnahmen untersagt (BT-Drucks. 18/12496, S. 2).

    Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrats mit der Begründung abgelehnt, der Ausschluss behördlicher Anordnungen unter Zulassung gerichtlicher Vorgaben sei das Ergebnis einer Ressortabstimmung (BT-Drucks. 18/12496, S. 5).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Sie ließe sich erst recht nicht mit den durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) eingeführten Änderungen vereinbaren.
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

    Zwar können der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 EU-Grundrechtecharta; Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) gebieten, der klagenden Partei durch die Wiedereröffnung der Berufungsinstanz Gelegenheit zu geben, den auf der nach Beendigung der Berufungsinstanz durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (BGBl. 2017 I, S. 3530) mit Wirkung vom 13. Oktober 2017 erfolgten Ersetzung des Unterlassungsanspruchs durch einen Anspruch auf Sperrmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF gründenden Bedenken gegen die Erfolgsaussichten der Unterlassungsklage durch eine angepasste Antragsfassung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2018, 1044 Rn. 57 - Dead Island).
  • OLG München, 15.03.2018 - 6 U 1741/17

    Nutzungssperren bei Tauschbörsen

    betreffenden Router verhindert werden könne (vgl. BT-Drs. 18/12202, S. 12), sei leicht zu umgehen und führe überdies häufig nur zu einer Verlangsamung des Datenstroms (vgl. Mantz a.a.O., S. 974).

    Dies zeigt sich nicht nur im Gesetzeswortlaut, sondern entspricht auch dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers, (vgl. BT-Drs. 18/12202, S. 12: "... Der Rechtsinhaber kann vom Zugangsanbieter die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kommen dafür verschiedene Maßnahmen in Betracht. Eine Möglichkeit wäre etwa ...").

  • OLG München, 14.06.2018 - 29 U 732/18

    Störerhaftung des Access-Providers bei konkret bezeichnetem Urheberrechtsverstoß

    Nur für WLAN-Betreiber sieht § 7 Abs. 4 TMG besondere Regelungen vor, welche die Vorgaben aus Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG sowie in Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG abseits der Störerhaftung umsetzen (vgl. BT-Drs. 18/12202, S. 12).

    So wurde im Gesetzesentwurf bereits eingangs ausgeführt (BT-Drs. 18/12202, S. 1):.

  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    (2) Unter denselben Voraussetzungen kann die Polizei ohne Wissen des Betroffenen Nutzungsdaten (§ 15 Absatz 1 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 [BGBl. I S. 179], das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 [BGBl. I S. 3530] geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung) erheben.

    Der Begriff der Verkehrsdaten ist über einen Verweis auf § 96 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (TKG) legaldefiniert, derjenige der Nutzungsdaten über den Verweis auf § 15 Abs. 1 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung (TMG).

  • LG München I, 01.02.2018 - 7 O 17752/17

    Netzsperre: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern

    Der Gesetzgeber habe nach dem BGH-Urteil "Störerhaftung des Access-Providers" und in Kenntnis dieses Urteils gehandelt und die Haftung von Access-Providern, die der BGH im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung geschaffen hat, beseitigt (Amtl. Begr. BT-Drs. 18/12202, S. 13).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Gewahrt sind auch die Vorgaben des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist - TMG, Telemediengesetz -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht