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   BGBl. I 2017 S. 3803   

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BGBl. I 2017 S. 3803 (https://dejure.org/2017,45268)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 29.11.2017, Seite 3803
  • Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
  • vom 24.11.2017

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (86)

  • SG Bremen, 29.11.2018 - S 20 SB 297/16

    Feststellung einer wesentlichen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes -

    schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe von § 65a Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24.11.2017 (BGBl. I 2017, S. 3803) in der jeweils aktuellen Fassung oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt wird.
  • BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht

    Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen ( § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO ) sind in der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) idF der Verordnung zur Änderung der ERVV vom 9. Februar 2018 (BGBl. I S. 200) geregelt.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der ursprünglich vom Klägervertreter eingereichte Revisionsbegründungsschriftsatz vom 31. Januar 2020 erfüllt nicht die Anforderungen des § 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 2 Abs. 1 Satz 1 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (vom 24. November 2017, BGBl. I S. 3803, geändert durch Verordnung vom 9. Februar 2018, BGBl. I S. 200; im Folgenden ERVV) , was die Revision zunächst unzulässig macht.
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