Gesetzgebung
BGBl. I 2022 S. 1743 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 25.10.2022, Seite 1743
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- vom 19.10.2022
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Meldungen
- beck-blog
Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Wird zitiert von ... (3)
- AG Köln, 04.01.2023 - 70k IK 226/20
Zur Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie (IAP)
Im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl. 2022 I 1743) hat der Gesetzgeber eine abgabenrechtlich privilegierte Inflationsausgleichsprämie (IAP) ermöglicht. - AG Norderstedt, 26.07.2023 - 65 IK 37/23
Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl. 2022 I 1743) hat der Gesetzgeber die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (Zuschüsse und Sachbezüge, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise dienen) ermöglicht, die in der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 bis zu einem Betrag von 3.000,- ? weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind und bei einkommensabhängigen Sozialleistungen auch nicht angerechnet werden. - OLG Frankfurt, 11.12.2023 - 4 WF 118/23
Verfahrenskostenhilfe: Keine Anwendung von § 83 Abs. 1 SGB XII auf …
Nach dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl. 2022 I 1743) sind Zuschüsse und Sachbezüge der vorgenannten Art, die in der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 bis zu einem Betrag von 3.000,- Euro gezahlt werden, weder steuer- und sozialversicherungspflichtig (§ 3 Nr. 11 c EStG), noch sind sie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Bürgergeld-V).