Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2051   

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BGBl. I 1991 S. 2051 (https://dejure.org/1991,17890)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 08.11.1991, Seite 2051
  • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
  • vom 29.10.1991

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - 18 U 38/02

    Sorgfaltspflichten Frachtführer - Kühlung von Lebensmitteln - Kontrolle durch

    Gemäß § 2 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) vom 29.10.1991 (BGBl. I 1991, 2051) müssen tiefgefrorene Lebensmittel nach dem ersten Einfrieren bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei - 18°C oder tiefer gehalten werden.
  • BPatG, 04.06.2004 - 14 W (pat) 333/02
    D1: EP 0 535 268 B1 D2: US 4 753 815 A D3: Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) vom 29. Oktober 1991, BGBl. I S. 2051 D6: "Mozzarella - Ein traditioneller Käse in der Entwicklung", herausgegeben von der MOFIN-Gruppe, Novara, Italien 1998 D7: "Coaten, Kühlen, Frosten", Lebensmitteltechnik, Heft 12 1998, 30. Jahrgang.
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