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   BGBl. I 1999 S. 1495   

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BGBl. I 1999 S. 1495 (https://dejure.org/1999,36193)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 06.07.1999, Seite 1495
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin (Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin)
  • vom 30.06.1999

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Grabpflege

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH und der Literatur (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 m.w.N. zur Literatur) der Ansicht, dass die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafter vom 30. Juni 1999, BGBl. I 1999, 1495 (HwirtAusbV) eine geeignete Grundlage zur Bestimmung des Begriffs der hauswirtschaftlichen Tätigkeit ist.
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    Davon gehen bereits die oben genannten Gesetzesmaterialien sowie § 4 Abs. 1 Nr. 4.1., § 8 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 5, § 9 Abs. 3 Satz 4 Buchst. b, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b sowie Abschnitt I Nr. 4.1 und Abschnitt II Nr. 3.1 der Anlage zu § 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter (BGBl. I 1999, 1495) aus.
  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 BV 07.499

    Die Ausbildung zum Fachlehrer für die Fächerverbindung "Ernährung und Gestaltung"

    Es handelt sich dabei um einen nach § 25 BBiG a. F. (entspricht § 4 BBiG i.d.F. vom 31.10.2006 BGBl I 2407) anerkannten Ausbildungsberuf (§ 1 Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 30.6.1999 BGBl I S. 1495).
  • VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 3 K 10.1163

    Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter; Anforderungen an Prüfungsaufgaben

    Die am 25. Februar 2010 durchgeführte Abschlussprüfung entsprach jedoch den Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (HwirtAusbV 1999) (BGBl I S.1495).
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