Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 1180 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 25.06.2001, Seite 1180
- Fünfzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Fünfzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 15. BtMÄndV)
- vom 19.06.2001
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, …
Zwar kann Pentobarbital gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80) in der hier maßgeblichen Fassung der Fünfzehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1180) durch einen Arzt verschrieben werden. - BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09
Zu den Anforderungen des Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG im Falle des …
Die Anlage I zum BtMG nannte in der im Jahr 2004 gültigen Fassung des Art. 1 der Verordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1180) die Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin.Die Rechtsauffassung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts, wonach der Ausdruck "Pflanze" im letzten Spiegelstrich der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz in der Fassung des Art. 1 der Verordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1180) auch Pilze umfasste, ist mit dem im Wortlaut zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (dazu aa)) ebenso vereinbar wie mit dem möglichen Wortsinn aus Sicht der Normadressaten zum Tatzeitpunkt (dazu bb)).
Ebenso deutlich zum Ausdruck gekommen ist die Auffassung des Gesetzgebers, dass durch die mit der 15. BtMÄndV vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1180) erfolgten Ausdehnung des Verbotstatbestands (und damit der Strafbarkeit) auf Pilzmycelien ein schon bestehendes Verbot bezüglich der Pilzfruchtkörper lediglich ergänzt werde (vgl. BRDrucks 252/01 S. 45).
- LG München I, 25.09.2001 - 21 Ns 364 Js 40268/98
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Psilocin und Psilocybin, Begriff …
Der Verteidiger benutzt als Argument dafür, daß bis dahin Pilze nicht erfaßt worden seien, die seit dem Inkrafttreten der 15. BtMÄndV vom 19.6.2001 (BGBl. I S.1180) am 1.7.2001 geltende Fassung der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG .