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   BGBl. I 2002 S. 3267   

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BGBl. I 2002 S. 3267 (https://dejure.org/2002,43039)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 23.08.2002, Seite 3267
  • Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FeVÄndV)
  • vom 07.08.2002

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Mit ihr soll einem weniger rechtskundigen Bürger deutlich gemacht werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde zwar bestimmt, welche Unterlagen dem Gutachter übersandt werden, er aber Gelegenheit erhält, sich über diese zu informieren, bevor er seine Entscheidung über die Begutachtung trifft (vgl. BR-Drs. 497/02 S. 63).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Der Verordnungsgeber hat die isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB mit der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl I S. 3267) als gesonderten Nichtanerkennungsgrund in einer neuen Nummer 4 in den Katalog des Absatzes 4 aufgenommen, weil auch der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von seinem Fahrerlaubnisrecht im Rahmen von § 28 FeV keinen Gebrauch machen dürfen solle, wenn gegen ihn eine solche Sperre verhängt sei (BRDrucks 497/02 S. 67 f.).

    Genau auf diesen Unterschied stellt auch die Verordnungsbegründung für die Einfügung von § 28 Abs. 5 FeV durch die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - FeVÄndV - vom 7. August 2002 ab (vgl. BRDrucks 497/02 S. 68).

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Eine ähnliche Begriffsbestimmung enthält - positiv - auch der geltende § 2 Abs. 4 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) idF der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl I 310): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat" (vgl. auch § 11 Abs. 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18. August 1998 (BGBl I 2214) idF vom 7. August 2002 (BGBl I 3267): "Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird"; ähnlich: § 46 Abs. 1 FeV zum verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis).
  • OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauchmachen von einer ausländischen

    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH Beschl. v. 22.08.1996 - 4 StR 217/96 - juris - zu § 4 IntVO; BR-Drs. 497/02 - Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - S. 68; vgl. zu einer Konstellation wie der vorliegenden auch: OLG Düsseldorf NZV 2006, 489, 490; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdn. 6a).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    § 28 Abs. 5 FeV ist erst durch die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07. August 2002 (BGBl. I S. 3267) eingefügt worden.

    Auch der Begründung (BR-Drucks. 497/02, S. 68) ist nicht zu entnehmen, dass es für das Erfordernis einer Erteilungsentscheidung auf die Klasse der früheren Fahrerlaubnis bzw. den Gegenstand eines früheren Fahrerlaubnisantrags ankommen soll.

  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21

    Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde

    Mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, dass keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ist (auch) die Anordnung einer isolierten Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB gemeint, wie sich aus der Begründung der Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung vom 7. August 2002 (BR-Drucks. 497/02, abgedruckt bei Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 28 RdNr. 5) zweifelsfrei ergibt.

    "Mit der Aufnahme der isolierten Sperre in den in § 28 Abs. 4 FeV enthaltenen Katalog der Gründe, die die Nutzung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis ausschließen, wollte der Verordnungsgeber diese mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichstellen (vgl. Begründung zur Änderungsverordnung vom 7.8.2002, BR-Drucks. 497/02; für eine entsprechende Anwendbarkeit vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2010 § 28 FeV RdNr. 13).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Das ergibt sich, worauf die Strafkammer zu Recht hingewiesen hat, aus § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV in der Fassung der VO vom 7. August 2002 (BGBl. I, S. 3267).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Zwar ist die Fahrerlaubnis-Verordnung durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden (Einfügung von § 28 Abs. 4 Nr. 4 sowie Anfügung von Absatz 5).
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    c) Rechtlich unerheblich für einen Ersatzanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 2 Nds.SOG ist, dass das Handeln der Bediensteten des Beklagten womöglich entschuldbar war, weil sie sich von der teilweise nicht europarechtskonformen Fahrerlaubnisverordnung des Bundesministers für Verkehr (BGBl. I 1998, 2214. BGBl. I 2002, 3267. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. FeV § 28 Rn. 5 ff.. BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 Rn. 44 zitiert nach juris. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 in 12 ME 28805 = DAR 2005, 701 und 12 ME 28205) haben leiten lassen und ihr Verhalten nach Ansicht von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandungsfrei gewesen sein mag.
  • VG Stuttgart, 12.11.2014 - 8 K 1555/14

    Zu den Pflichten eines Fahrschulinhabers im Rahmen der Fahrschulüberwachung

    Diese sich aus dem Wortlaut der Regelung ergebende Auslegung steht auch in Übereinstimmung mit den Gründen, die zu ihrer Einfügung durch Art. 4 FeVändV vom 07.08.2002, BGBl I 2002, 3267 zum 01.09.2002 geführt haben.

    Die Unterschrift des Fahrschülers könne somit auf einem Einzelnachweis oder in anderer Weise (zum Beispiel in elektronischer Form) erteilt werden, womit datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt würden (vgl. BR-Drs. 497/02 zu Artikel 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08

    Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines

  • OVG Sachsen, 15.05.2008 - 3 BS 411/07

    Fahreignung; Fahrgastbeförderung; persönliche Zuverlässigkeit; Normzweck;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - 16 B 749/07

    Begutachtung eines Straßenverkehrsteilnehmers - Klärung von Eignungszweifeln

  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 12 LA 238/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

  • VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05

    EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28

  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079

    Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079

    Straßenverkehrsrecht: Fristsetzung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2008 - 10 B 10912/08
  • VG Freiburg, 28.06.2005 - 4 K 1163/05
  • VGH Bayern, 16.06.2008 - 11 ZB 08.189

    Anfechtung des Verwaltungsakts einer sächsischen Behörde vor einem bayerischen

  • VG Neustadt, 30.05.2005 - 3 L 844/05
  • VG Minden, 20.09.2002 - 3 K 541/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Rotlichtverstoß eines Fahranfängers; Teilnahme

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