Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 2210   

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BGBl. I 2015 S. 2210 (https://dejure.org/2015,51257)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 17.12.2015, Seite 2210
  • Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
  • vom 10.12.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Literatur (2)

  • kripoz.de

    Sinn und Unsinn der Strafbarkeit des Dopings - Eine Analyse (RA Dr. Ingo Bott und Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; KriPoZ 3/2016)

  • stv-online.de PDF

    Anti-Doping-Gesetzgebung: Populistisch, scheinheilig (Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer; StV 7/2015)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (17)

  • 08.05.2015   BR   Anti-Doping-Gesetz - Länder plädieren für einheitliche Dopingliste
  • 12.05.2015   BT   Bekämpfung von Doping im Sport (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 12.05.2015   BT   Bundestag berät das Antidopinggesetz
  • 18.05.2015   BT   Anti-Doping-Gesetz vorgelegt
  • 22.05.2015   BT   Opposition kritisiert Antidopinggesetz
  • 10.06.2015   BT   Rechtsform der Nada bleibt erhalten
  • 16.06.2015   BT   Anhörung zum Anti-Doping Gesetz
  • 17.06.2015   BT   Lob und Tadel für Anti-Doping Gesetz
  • 17.06.2015   BT   Ja und Nein zugleich zum Antidopinggesetz
  • 06.11.2015   BT   Bekämpfung von Doping im Sport (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 09.11.2015   BT   Bundestag will Doping im Sport unter Strafe stellen
  • 11.11.2015   BT   Zustimmung für Anti-Doping Gesetz
  • 13.11.2015   BT   Gesetz gegen Doping beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 11. bis 13. November)
  • 13.11.2015   BT   Gesetz gegen Doping im Sport verabschiedet
  • 27.11.2015   BR   Anti-Doping-Gesetz - Anti-Doping-Gesetz passiert Bundesrat
  • 27.11.2015   BR   Anti-Doping-Gesetz - Anti-Doping-Gesetz passiert Bundesrat
  • 18.12.2015 BReg Anti-Doping-Gesetz - Harte Strafen für dopende Sportler

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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Zu den weiteren Vorteilen einer internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit gegenüber staatlichen Gerichten zählen darüber hinaus die besondere Fachkunde der Schiedsrichter, die im Hinblick auf termingebundene Sportereignisse insbesondere auch für den von einem Verfahren betroffenen Sportler besonders bedeutsame Schnelligkeit der Entscheidungsfindung sowie die internationale Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (vgl. BT-Drucks. 18/4898, S. 38; Adolphsen in Adolphsen/Nolte/Lehner/Gerlinger, Sportrecht in der Praxis, 2012, Rn. 1030 ff.; Holla, Der Einsatz von Schiedsgerichten im organisierten Sport, 2006, S. 30 ff.; Heermann, SchiedsVZ 2014, 66, 75; Duve/Rösch, SchiedsVZ 2014, 216, 223 f. sowie SchiedsVZ 2015, 69, 77; Orth, SpuRt 2015, 230).

    Diese Einschätzung wird mit § 11 des am 10. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BGBl. I 2015, S. 2210) bekräftigt, der auch für Fälle der vorliegenden Art die Möglichkeit des Abschlusses einer Schiedsvereinbarung vorsieht.

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 18/4898, S. 38 f.) wird klargestellt, dass die von den Sportverbänden vorgegebenen Schiedsvereinbarungen nach Auffassung des Gesetzgebers nicht wegen unfreiwilliger Unterzeichnung unwirksam sind.

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 389/17

    Besitz von Dopingmitteln (Begriff des Sports; Verfassungsmäßigkeit)

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der bei Einführung des "Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport' (Anti-Doping-Gesetz) vom 10. Dezember 2015 insbesondere den "Bodybuilding- und Kraftsportbereich' im Blick hatte (vgl. BT-Drucks. 18/4898, S. 2 und 17) und mit der neuen Regelung die früher geltende Gesetzes- und Rechtslage lediglich fortschrieb.

    Schutzgut der Verbotsnorm ist die Gesundheit der Allgemeinheit, die vor der Inverkehrgabe der Mittel zu Dopingzwecken schon im Vorfeld bewahrt werden soll (BT-Drucks. 18/4898, S. 25 und 26).

    Der Gesetzgeber hat zudem im Rahmen von § 2 Abs. 3 AntiDopG die Strafbarkeit auf den Besitz nicht geringer Dopingmittelmengen beschränkt und damit der fehlenden Strafwürdigkeit des Besitzes kleinerer Mengen zum Eigenkonsum und einer damit einhergehenden eigenverantwortlichen Selbstgefährdung Rechnung getragen (vgl. BT-Drucks 18/4898, S. 26, hierzu auch Striegel in Lehner/Nolte/Putzke, aaO, § 2 Rn. 81; zu der weitergehenden, auch kleinere Mengen erfassenden Besitzstrafbarkeit nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 4 AntiDopG: Heger, medstra 2017, 205, 217).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    Innerstaatlich hat die Bekanntmachung einer Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums über die Annahme einer Änderung im Bundesgesetzblatt Teil II konstitutive Wirkung (BT-Drucks. 18/4898, S. 24).

    Ob damit die Entscheidungsbefugnis über Änderungen der Anlage durch die Exekutive auf derselben Ebene angesiedelt ist, wie wenn eine Verordnungsermächtigung geschaffen worden wäre (so BT-Drucks. 18/4898, S. 24), erscheint zwar zweifelhaft.

    Gleichwohl wurde durch die Neuregelung - wie vom Gesetzgeber intendiert (vgl. BT-Drucks. 18/4898, S. 24 f.) - ein höheres Maß an nationaler Gestaltungshoheit erreicht (kritisch: G/J/W/Eschelbach, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 4 AntiDopG Rn. 11; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 2 AntiDopG Rn. 11 und 14 f.; Parzeller/Prittwitz, StoffR 2015, 2, 9 f.).

    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers wurden die Verbote und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes in das Anti-Doping-Gesetz überführt und aufgrund der strukturellen Vergleichbarkeit an das Betäubungsmittelstrafrecht angelehnt (vgl. BT-Drucks. 18/4898, S. 2, 20, 23).

    Der Gesetzgeber hat die Verbots- und Strafvorschriften des Anti-Doping-Gesetzes an die Formulierungen im Katalog des § 29 Abs. 1 BtMG angelehnt, da mit Blick auf die Mechanismen des illegalen Marktes eine strukturelle Vergleichbarkeit zum Betäubungsmittelrecht zu sehen sei (BT-Drucks. 18/4898, S. 23).

  • LG Köln, 30.04.2020 - 112 KLs 6/19

    Boxer Felix Sturm soll wegen Steuerhinterziehung drei Jahre in Haft

    Die Verbotsvorschrift des § 3 Abs. 2 AntiDopG dient zur Ergänzung der Tathandlungen des Selbstdopings und soll insbesondere einer möglichen Umgehung des Straftatbestandes durch Doping von Ausländern im Ausland entgegenwirken (Körner/Patzak/Volkmer/Volkmer, 9. Aufl. 2019, AntiDopG § 4 Rn. 123 unter Verweis auf die Ausführungen in der Bundestags-Drucksache 18/6677, dort Seite 12: "Durch die neue Nummer 5 soll die Teilnahme an einem Wettbewerb des organisierten Sports unter den Voraussetzungen des neu einfügten § 3 Absatz 2 unter Strafe gestellt werden. Der Strafrahmen ist wegen des insoweit vergleichbaren Unrechtsgehalts mit demjenigen des Selbstdopings nach Nummer 4 identisch.").
  • BVerwG, 17.09.2021 - 3 C 20.20

    Abgrenzung von diätetischem Lebensmittel und Präsentationsarzneimittel

    Ob das Erzeugnis die Voraussetzungen der in Anspruch genommenen Produktkategorie eines Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke erfüllt, ist nicht Regelungsgegenstand der auf § 21 Abs. 4 Satz 1 AMG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210) gestützten Verfügung und muss daher auch im gerichtlichen Verfahren nicht geklärt werden (3.).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Schließlich hat der Gesetzgeber zwar in dem § 6a AMG ersetzenden § 2 AntiDopG vom 10. Dezember 2015 (BGBl. 2015 I S. 2210) eine andere Regelungstechnik gewählt, die nunmehr auf einen in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355) in der vom Bundesministerium des Innern jeweils im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gemachten Fassung (Internationales Übereinkommen gegen Doping) aufgeführten Stoff abstellt.
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    bb) Die erforderliche arzneimittelrechtliche Verkehrsfähigkeit beurteilt sich für die aus dem Ausland stammenden Arzneimittel nach § 73 AMG (vor dem hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 <BGBl. I S. 2210 [2216]>).
  • BayObLG, 22.10.2020 - 101 SchH 129/20

    Streitigkeit über die Meldung der Mannschaft des 1. FC Schweinfurt 05 statt

    In der Gesetzesbegründung zu § 11 AntiDopG (BGBl. I 2015, S. 2210) ist auch für einen Fall der vorliegenden Art - also für den nationalen Bereich und ohne dass es sich um ein Schiedsgericht handelt, das speziell mit Dopingfragen befasst wäre - bekräftigt, dass die von Sportverbänden vorgegebenen Schiedsvereinbarungen nach Auffassung des Gesetzgebers grundsätzlich nicht wegen unfreiwilliger Unterzeichnung unwirksam sind (BT-Drs. 18/4898 S. 38 f.).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 22.18

    Anforderungen an die Angaben in der Fachinformation eines Arzneimittels zu dessen

    Nach § 11a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchst. a des Arzneimittelgesetzes in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids geltenden Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210) - AMG - muss die Fachinformation Angaben zu den pharmakodynamischen Eigenschaften des Arzneimittels enthalten.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17

    Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar

    Denn Sportschiedsgerichte können am ehesten die Chancengleichheit der Sportlerinnen und Sportler bei der Teilnahme am organisierten Sport auf nationaler und internationaler Ebene durchsetzen; sie sind in der Lage, Streitigkeiten zeitnah zu entscheiden und haben durch die ständige Befassung mit sportspezifischen Streitigkeiten das notwendige Spezialwissen akkumuliert (BTDrucks. 18/4898 S. 38).
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18

    Anti-Doping-Gesetz (Strafvorschriften: Verfassungsmäßigkeit; Begriff des

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