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   BGBl. II 1999 S. 82   

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BGBl. II 1999 S. 82 (https://dejure.org/1999,32222)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 4, ausgegeben am 10.02.1999, Seite 82
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge von 1994 des Weltpostvereins
  • vom 13.01.1999
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03

    Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust eines ins Ausland versandten Pakets

    Es ist gemäß der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge von 1994 des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland am 09.12.1998 in Kraft getreten (BGBl. 1999 II, S. 82).

    Aus der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins von 1994 vom 13. Januar 1999 (BGBl. 1999 II, S. 82) ist ersichtlich, dass auch das Postpaketübereinkommen für Trinidad am 01.01.1996 durch Ratifikation in Kraft getreten ist.

  • OLG Köln, 15.10.2002 - 3 U 4/02

    Umfang der Haftung bei internationaler Paketbeförderung

    Danach wird in bestimmter Weise der Postpaketdienst zwischen den vertragschließenden Ländern geregelt, zu denen ausweislich der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge von 1994 des Weltpostvereins vom 13.01.1999 (BGBl 1999 II 82 ff.) neben der Bundesrepublik Deutschland auch das für Bermuda handelnde Vereinigte Königreich gehört.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2004 - U (Kart) 32/99

    Voraussetzungen des aus Treu und Glauben abzuleitenden Auskunftsanspruchs;

    Völkerrechtliche Verträge, die Gegenstände der Bundesgesetzgebung betreffen (hier der WPV 1994), treten nach dem insoweit maßgebenden deutschen Staatsrecht (vgl. Art. 25 §§ 4 und 5 der Satzung des Weltpostvereins, BGBl. 1998 II S. 2085, 2092) erst nach Erlass des (für die spätere Ratifizierung des Vertrages zwingend vorauszusetzenden) Zustimmungsgesetzes im Sinne von Art. 59 Abs. 2 GG (hier: Gesetz vom 26.8.1998 zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 14.9.1994 [BGBl. II S. 2082], in Kraft getreten am 27.8.1998) und nach der völkerrechtlich bindenden Ratifikation (durch Austausch oder Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden, den WPV 1994 betreffend gemäß der Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 13.1.1999 [BGBl. II S. 82 f.] am 9.12.1998) in Kraft, auch wenn der Vertrag selbst ein früheres Datum für das Inkrafttreten nennt (vgl. hier Art. 60 WPV 1994: 1.1.1996; vgl. Art. 24 Abs. 3 des Wiener Übereinkommens vom 23.51969 über das Recht der Verträge - WVK; Zustimmungsgesetz vom 3.8.1985, BGBl. II S. 926, 927).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2004 - VI U Kart 32/99

    Gebührennacherhebung für im Ausland eingelieferte Inlandspost im Wege des so

    Völkerrechtliche Verträge, die Gegenstände der Bundesgesetzgebung betreffen (hier der WPV 1994), treten nach dem insoweit maßgebenden deutschen Staatsrecht (vgl. Art. 25 §§ 4 und 5 der Satzung des Weltpostvereins, BGBl. 1998 II S. 2085, 2092) erst nach Erlass des (für die spätere Ratifizierung des Vertrages zwingend vorauszusetzenden) Zustimmungsgesetzes im Sinne von Art. 59 Abs. 2 GG (hier: Gesetz vom 26.8.1998 zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 14.9.1994 [BGBl. II S. 2082], in Kraft getreten am 27.8.1998) und nach der völkerrechtlich bindenden Ratifikation (durch Austausch oder Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden, den WPV 1994 betreffend gemäß der Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 13.1.1999 [BGBl. II S. 82 f.] am 9.12.1998) in Kraft, auch wenn der Vertrag selbst ein früheres Datum für das In-Kraft-Treten nennt (vgl. hier Art. 60 WPV 1994: 1.1.1996; vgl. Art. 24 Abs. 3 des Wiener Übereinkommens vom 23.51969 über das Recht der Verträge - WVK; Zustimmungsgesetz vom 3.8.1985, BGBl. II S. 926, 927).
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