Weitere Veröffentlichung unten: 30.01.2012

Gesetzgebung
   BGBl. II 2012 S. 144   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92677
BGBl. II 2012 S. 144 (https://dejure.org/2012,92677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,92677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 5, ausgegeben am 02.03.2012, Seite 144
  • Bekanntmachung zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953
  • vom 31.01.2012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auf der Grundlage dieser Regelung hat die Bundesregierung am 19.12.2011 gegen die Anwendung des SGB II im Rahmen des EFA gegenüber dem Europarat folgenden Vorbehalt angebracht: "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden" (idF der Bekanntmachung vom 31.1.2012, BGBl II 144, berichtigt durch die Bekanntmachung zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 3.4.2012, BGBl II 470).
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 20/16 R

    Leistungen nach dem SGB III bzw. XII während eines Auslandsaufenthalts

    Zwar ist das EFA als unmittelbar geltendes Bundesrecht anwendbar (vgl zB BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 24) und sowohl der persönliche (Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats) als auch der sachliche Anwendungsbereich ("Fürsorge" iS des Art. 1 EFA, vgl Art. 2 Abs a Buchst i EFA; kein Vorbehalt für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, vgl Bekanntmachung vom 31.1.2012, BGBl II 144, idF der Bekanntmachung vom 3.4.2012, BGBl II 470, vgl hierzu zB BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - BSGE 120, 139 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 46, RdNr 17 ff und Greiser in jurisPK-SGB XII, Anhang zu § 23 RdNr 91 ff, Stand: 19.7.2016) gegeben.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Vorbehalt (idF der Bekanntmachung vom 31.1.2012 in BGBl II 144, berichtigt durch Bekanntmachung zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 3.4.2012 in BGBl II 470) hat folgenden Inhalt : "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden." Auf der Grundlage von Art. 16 Abs c EFA ist dieser Vorbehalt den Mitgliedern des Europarates durch Veröffentlichung auf den aktuellen Seiten des Europarates mitgeteilt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   BGBl. II 2012 S. 144   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92676
BGBl. II 2012 S. 144 (https://dejure.org/2012,92676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,92676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 5, ausgegeben am 02.03.2012, Seite 144
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
  • vom 30.01.2012
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht