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   BGBl. I 1975 S. 1509   

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BGBl. I 1975 S. 1509 (https://dejure.org/1975,4263)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 28.06.1975, Seite 1509
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
  • vom 24.06.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zu § 66 StBerG (§ 45 des Entwurfs) ist diese Bestimmung zwar § 50 BRAO nachgebildet worden (BT-Drucks 7/2852 S. 36).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl I S. 1509) wurden die Vorschriften des § 107 a RAO aus der Reichsabgabenordnung in das Steuerberatungsgesetz übernommen, um für sämtliche Personen und Vereinigungen, die zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind, sowohl die Bestimmungen über die Erlaubnispflicht als auch die notwendigen Ausübungsregelungen in einem Gesetz zusammenzufassen; dadurch sollten Inhalt und Aufbau der Vorschriften über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen nicht verändert werden (Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks. 7/2852, S. 29, zu 1).
  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Den Zugang zu diesem Beruf und dessen Ausübung regelt das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) vom 16. August 1961 (BGBl. I S. 1301) - StBerG -, das mit veränderter Paragraphenfolge nach dem Dritten Änderungsgesetz vom 24. Juni 1975 (BGBl. I S. 1509) am 4. November 1975 neu bekanntgemacht wurde (BGBl. I S. 2735).

    Die Verordnungsermächtigung geht auf einen Antrag des federführenden Finanzausschusses zurück, der zur Begründung folgendes ausführte (BTDrucks 7/3526, S. 4, letzter Absatz):.

    Der Zweck dieser Ermächtigung ergibt sich aus dem rechtlichen Zusammenhang und aus der Begründung, die der federführende Finanzausschuß gegeben hat (BTDrucks 7/3526, S. 4, letzter Absatz).

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Aus der Übernahme der Regelung der Erstattungszinsen von § 111 FGO in § 4 b StSäumG, der für dieses Verfahren mit Wirkung vom 30. September 1975 (vgl. Art. 11 § 6 des Gesetzes vom 24. Juni 1975, BGBl I 1975, 1509, 1535) anzuwenden ist, ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 25.09.1990 - VII R 114/89

    Wird dem FA die Abtretung angezeigt, so wird es bei Leistung an den

    Denn die Frage nach dem Abtretungsgrund steht im Zusammenhang mit den Regelungen in § 46 Abs. 4 AO 1977 (vgl. die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu § 159 der Reichsabgabenordnung - AO - im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in BTDrucks 7/2852 S. 47), wonach der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungsansprüchen mit Ausnahme der Sicherungsabtretung an Banken unzulässig ist.

    Während die in § 46 Abs. 3 AO 1977 vorgeschriebene formalisierte Abtretungsanzeige die Abtretenden - insbesondere Lohnsteuerpflichtige - davor schützen soll, ihre Erstattungsansprüche unüberlegt, zu unangemessenen Bedingungen oder an unseriöse Zessionare abzutreten, und sie zugleich dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern soll (BTDrucks 7/2852 S. 47 und Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572, mit weiteren Nachweisen), soll § 46 Abs. 5 AO 1977 die Finanzbehörden vor einer erneuten Zahlungsverpflichtung für die Fälle schützen, in denen zwar eine Abtretung angezeigt wird, aber tatsächlich nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen § 46 Abs. 4 AO 1977 nichtig ist (BTDrucks 7/2852 S. 47).

    Dem entspricht auch die Gesetzesbegründung der Vorschrift (früher § 159 Abs. 4 AO), in der es heißt: "Da das Lohnsteuerverfahren ein Massenverfahren ist, das im Interesse der redlichen Steuerzahler ohne zeitliche Verzögerung abgewickelt werden muß, ist den Finanzbehörden die eingehende Überprüfung der Wirksamkeit einer eingegangenen Abtretungserklärung nicht zuzumuten" (BTDrucks 7/2852 S. 47).

    Sie entspricht vielmehr dem ebenfalls mit der formalisierten Abtretungsanzeige verfolgten Zweck, dem FA im Zusammenhang mit der Abtretung der Erstattungsbeträge die Arbeit zu erleichtern (vgl. BTDrucks 7/2852 S. 47; Tipke/Kruse, a.a.O., § 46 AO 1977, Tz. 4 a).

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 17/06

    Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank - Bank

    Ausweislich der Gesetzesbegründung steht die Frage nach dem Abtretungsgrund im Zusammenhang mit den Regelungen in § 46 Abs. 4 AO (vgl. die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu § 159 der Reichsabgabenordnung im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in BTDrucks 7/2852, S. 47).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Darüber hinaus soll die einheitliche Gestaltung des amtlichen Vordrucks dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern (Begründung der Bundesregierung, BTDrucks. 7/2852, S. 47, und Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572 m. w. N.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

    Darüber hinaus soll die detaillierte Gestaltung des amtlichen Vordrucks dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern (Begründung der Bundesregierung BTDrucks 7/2852, S. 47, und Senatsurteil vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1982 - VII R 21/82

    Hilfeleistung in Lohnsteuersachen - Lohnsteuerhilfeverein -

    Dieser kann in diesem Zusammenhang nur auf die in § 3 StBerG genannten natürlichen Personen bezogen sein, bei denen "im Hinblick auf ihre umfassende Vorbildung auf dem Gebiet der Steuerberatung und allgemeinen Rechtsberatung eine Mindesttätigkeit im Bereich des Lohnsteuerwesens nicht gefordert zu werden" braucht (vgl. BTDrucks 7/2852, S. 43, die die Begründung der Bundesregierung zu dem § 144 des Entwurfs enthält, der als § 23 vom Gesetzgeber unverändert in das StBerG übernommen wurde).

    Dort heißt es (BTDrucks 7/2852, S. 43): "Durch die in Absatz 1 enthaltene Beschränkung der Befugnis zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen soll eine unüberwachte Ausübung der Lohnsteuerhilfe ausgeschlossen werden.".

    In der BTDrucks 7/2852 heißt es (S. 29/30):.

  • BFH, 20.01.1987 - VII R 118/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Widerruf der Anerkennung - Datenverarbeitungsunternehmen

    Der erkennende Senat hat unter Berücksichtigung dieses Gesetzeszusammenhangs und der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung den Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 StBerG darin gesehen, schon im Ansatz der Gefahr vorzubeugen, daß die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt; zudem sollen Interessenkollisionen vermieden werden (Urteil vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in BT-Drucks. 7/2852 S. 29 und 44; ebenso Charlier-Peter, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 26 Rdnr. 15).

    In der Begründung zum Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sind diese Betätigungen jedoch nur beispielhaft genannt (BT-Drucks. 7/2852 S. 29 und 44).

    Die personelle Verflechtung zwischen den Beratungsstellen des Klägers und den Datenverarbeitungsfirmen ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil § 26 Abs. 3 StBerG das Verbot einer anderweitigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Ergebnis auf alle Personen erstreckt, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient (vgl. BT-Drucks. 7/2852 S. 44).

  • BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92

    Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die

  • BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75

    Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09

    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 14/82

    Verbot berufswidriger Werbung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte -

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

  • BFH, 25.04.1995 - VII R 86/94

    Zulässigkeit einer steuerlichen Hilfeleistung eines Arbeitnehmers für seinen

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14

    Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs -

  • BFH, 13.07.1994 - I R 38/93

    Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des

  • OLG Dresden, 06.12.2012 - 12 W 865/12

    Berufsrecht: Eintragungsfähigkeit einer Steuerberatungs-GmbH & Co. KG

  • FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96

    Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

  • BFH, 20.06.1990 - I R 157/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Berufsfreiheit - Inserate in gemeindlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von

  • BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76

    Tätigkeit eines Steuerberaters - Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit Beruf -

  • BGH, 24.04.1979 - StbSt (R) 1/79

    Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens trotz Bestellung eines

  • BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über

  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90

    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

  • BFH, 16.12.1998 - I R 137/97

    LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

  • BFH, 23.10.1985 - I R 235/81

    Kapitalgesellschaft - Beteiligung an KGaA - Gewerbeertrag - Gewerbekapital -

  • BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75

    Gepräge einer geschäftsführenden Tätigkeit als Korrespondentreeder -

  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79

    Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 8/82

    Verstoß gegen das Werbeverbot für Steuerberater

  • BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck -

  • BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91

    Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der

  • FG München, 04.06.1997 - 1 K 626/95
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 195/85

    "Verbreitungsgebiet"; Begriff des Verbreitungsgebiet einer Zeitung

  • BFH, 24.07.1979 - VII R 67/76

    Prozeßzinsen - Anfechtungsklage - Steuerbescheid - Rechtshängigkeit -

  • BFH, 03.05.1983 - VII R 32/81

    Hilfeleistung in Steuersachen - Frist - Einziehung von Forderungen -

  • BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins -

  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77

    Anwaltliches Standesrecht

  • BFH, 04.12.1979 - VII R 29/77

    Gehaltsabtretung - Vorausabtretung - Lohnsteuererstattungsanspruch -

  • BFH, 16.11.1993 - VII R 23/93

    Steuerrechtliche Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Erstattung von

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 6/81

    Erstattungsansprüche - KG - Konkursverfahren

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
  • BFH, 23.05.1984 - I R 204/80

    Einkommen - Abzugsfähigkeit - Körperschaftsteuerbescheid - Aussetzung der

  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen

  • BFH, 22.06.1976 - VII R 110/75

    Entscheidungen der Zulassungsausschüsse der OFD - Beschwerde - Analoge Anwendung

  • BFH, 14.07.1993 - I R 33/93

    Voraussetzungen für Anspruch auf Prozesszinsen

  • BFH, 23.10.1985 - II R 29/85

    Revision - Adressat

  • BFH, 09.01.1979 - VII R 22/78

    Auslegung des § 23 Abs. 3 StBerG - Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 3 StBerG

  • FG Hessen, 04.06.1998 - 13 K 5600/97

    Anspruch auf Aufhebung eines Zurückweisungsbescheides; Erzielung von Einkünften

  • OLG Saarbrücken, 21.11.1991 - 6 UF 144/90

    Anwartschaften gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater des Saarlandes

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 14/76

    Rechte von Vereinen, die zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ihrer Mitglieder

  • BFH, 24.02.1976 - VII R 102/74

    Lohnsteuerhilfevereinigung - Mitglieder - Arbeitnehmer - Auslegung der Bestimmung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2018/91

    Umfang der einem Steuerberater erteilten Rechtsberatungserlaubnis

  • FG Hessen, 30.03.2004 - 1 K 2291/02

    Geschäftsmäßigkeit einer Abtretung

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