Gesetzgebung
BGBl. I 1985 S. 580 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 28.03.1985, Seite 580
- Verordnung zur Regelung der Preisangaben
- vom 14.03.1985
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (14)
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Wer als Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 der Preisangabenverordnung (BGBl. 1985 I, S. 580, im Folgenden: PAngV) die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. - BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
Er hat die Werbung der Beklagten ohne die Angabe der von dieser in Rechnung gestellten Entgelte als Verstoß gegen § 1 der Preisangabenverordnung (v. 14.3.1985, BGBl. I S. 580, neugefaßt gemäß Bekanntmachung vom 28.7.2000, BGBl. I S. 1244 - PAngV) und damit zugleich gegen § 1 UWG sowie als irreführend i.S. von § 3 UWG beanstandet. - BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auf jeden Fall hätte aber die zusätzliche Angabe des Effektivzinses, wie sie inzwischen die neue Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 (BGBl. I, 580) in § 4 zwingend vorschreibt, die von der Beklagten beabsichtigten Konsequenzen der streitigen Regelung auch für den Durchschnittskunden hinreichend deutlich erkennbar gemacht.
- BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Das ist grundsätzlich der nach der Verordnung zur Regelung der Preisangaben vom 14. März 1985 (Preisangabenverordnung - PAngV -, BGBl I 1985, 580) unabhängig von einer Rabattgewährung anzugebende bzw. auszuzeichnende Preis, sofern nicht offenkundig ist, daß nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niederer Preis, etwa ein Haus- oder Normalpreis, gefordert und bezahlt wird. - BFH, 10.07.1996 - I R 12/96
Bereitstellungszinsen sind keine Entgelte für Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1 …
Sie sind - ohne daß dies vom Senat abschließend zu entscheiden wäre - in Einklang hiermit auch nicht als preisbestimmender Faktor in der Berechnung des sog. Effektivzinses einzubeziehen (vgl. § 4 der Preisangabenverordnung vom 14. März 1985, BGBl I 1985, 580;… dazu K. Schmidt, a. a. O., § 246 Rz. 97;… Kessler in von Westphalen/Emmerich/Kessler, Verbraucherkreditgesetz, Kommentar, § 4 Rz. 165;… a. A. Köhler/Piper, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 4 PAngV Rz. 6). - BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
Die Urteilsaussprüche beruhen auf der Anwendung gesetzlicher Ge- und Verbotsnormen aus dem Wettbewerbsrecht (§§ 6b UWG ; 1, 3 Ladenschlußgesetz; 1, 7 Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 - BGBl. I S. 580). - BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
Die Urteilsaussprüche beruhen auf der Anwendung gesetzlicher Ge- und Verbotsnormen aus dem Wettbewerbsrecht (§§ 6bUWG; 1, 3 Ladenschlußgesetz; 1, 7 Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 - BGBl. I S. 580). - BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86
Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der am 1. Mai 1985 in Kraft getretenen Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 (BGBl. I S. 580) hat der Kaufmann - so wie es auch schon nach der früheren Regelung geboten gewesen war (§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973, BGBl. I S. 461) - den Endpreis anzugeben, wenn er Waren oder Leistungen anbietet (§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative) oder dafür unter Angabe von Einzelpreisen wirbt (2. Alternative). - BGH, 05.10.1993 - XI ZR 35/93
Darlehensrückzahlung in vierteljährlichen Teilbeträgen
Die Mitteilung des Ergebnisses in Form des effektiven Jahreszinses ist erst später, durch § 4 der Preisangabenverordnung vom 14. März 1985 (BGBl. I, 580), zwingend vorgeschrieben worden; rückwirkende Kraft kommt dieser Vorschrift nicht zu. - BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben …
Gegen die Preisangabenverordnung neuer Fassung vom 14. März 1985 (BGBl. I S. 580) hat die Beklagte nicht verstoßen. - BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- KG, 10.01.1990 - 23 U 5932/88
Entschädigungsverpflichtung bei unverschuldeter Säumnis des Bausparers auf Grund …
- OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88
Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen; …
- OLG Köln, 08.08.1986 - 6 U 123/86
Nähere Bezeichnung der verschiedenen Typen einer Autoserie oder Autobaureihe als …