Gesetzgebung
BGBl. I 1992 S. 1653 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 30.09.1992, Seite 1653
- Verordnung zur Änderung der Eichordnung
- vom 24.09.1992
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes; Anforderungen an den …
Beide Fehlergrenzen ergeben sich aus dem durch die VO zur Änderung der EichO vom 24.9.1992, (BGBl. I S. 1653) in Anlage 18 neu eingefügten Abschnitt 7. Danach betragen die Eichfehlergrenzen unterhalb 0, 4 mg/l 0, 020 mg/l, die Verkehrsfehlergrenzen das 1, 5fache, also hier 0, 03 mg/l. Der Sachverständige gibt in diesem Zusammenhang zunächst zu bedenken, daß nicht erkennbar sei, warum eine Verkehrsfehlergrenze von nur 0, 03 mg/l, die unterhalb der sich aus zufälligem und systematischem Fehler ergebenden Fehlergrenze liege, ausreichen solle.